Durch Stadt Duisburg Bürger- und Ordnungsamt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 382 Views | 28.06.2019 | 05:52 Uhr
geschrieben von Thomas Wollhöver

Stadt Duisburg Bürger- und Ordnungsamt (Duisburg)

Verwarnung wegen "vermeidbarer Abgasbelästigungen"

Aktenzeichen 221083042321

Ich befuhr am 06.06. in 47226 Rheinhausen die Schillerstr. und wollte in die Goethestr. abbiegen. Ich setzte meinen Blinker. Auf der Goethestr. stand mit dem Rücken zu mir in dunkler Kleidung ein Mann auf der Straße und blockierte mein Abbiegen. Ich konnte weder Funktion noch Absicht des Mannes erkennen und bemerkte, dass er mich nicht wahrnahm oder nicht wahrnehmen wollte. Um dies zu ändern, hupte ich einmal mit meinem Fahrzeug. Nun soll ich 10,00 € Verwarnungsgeld bezahlen wegen "Verursachung vermeidbarer Abgasbelästigungen".

Dies ist aus meiner Sicht Amtsanmaßung. Ich habe aus meiner Sicht gegen keine Straßenverkehrsregel verstoßen.

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Meine Forderung an Stadt Duisburg Bürger- und Ordnungsamt: Rücknahme des Verwarnungsgeldes


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.07.2019 | 08:59
von Thomas Wollhöver noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.07.2019 | 10:37
von Thomas Wollhöver endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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