140 Views | 05.07.2019 | 18:38 Uhr
geschrieben von Dagmar Milde

eBay (Kleinmachnow)

Keine Chance der Aufklärung

"Sorgfältige Untersuchung" eines Falles innerhalb von 10 Minuten, dann endgültige Entscheidung getroffen

Ich habe über eBay Druckerpatronen bestellt, diese auch erhalten. Nachdem diese "Set Ups" waren und ich sie anderweitig um 20,00 € günstiger bekommen hätte, habe ich sie postwendend am gleichen Tag mit Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt.

SCHLAGWORTE

6 Tage später bin ich in den Urlaub gefahren und habe von dort aus nachgefragt. Angeblich ist die Ware nie angekommen. Ich habe den Verkäufer informiert, dass ich mich 1 Woche später darum kümmere, da ich vom "Outback" (Neufundland) aus nicht immer Netzverbindung habe. Der Verkäufer hat 10 Minuten, nachdem ich ihn informiert habe, eBay um Hilfe gebeten. eBay hat mir das mitgeteilt und nach weiteren 10 Minuten eine neue E-Mail gesandt mir der Mitteilung, dass sie nach "sorgfältiger Untersuchung" entschieden haben, mir keine Rückerstattung zu gewähren.

Mein Hilferuf an die Post wurde erst 3 Wochen später beantwortet. Ich sehe ein, dass eine Sendungsverfolgung bei Warensendung nicht klappt. Ich hatte jedoch online über die Post den Adressaufkleber mit Adresse bestellt. Diese wird laut Post jedoch aus Datenschutzgründen nach 14 Tagen gelöscht, so dass dies auch zu spät war.

Nach telefonischer Rückfrage bei eBay könnte man Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Ich habe daraufhin zwei E-Mails von eBay bekommen, dass die Entscheidung gefallen ist und nicht rückgängig gemacht wird. Selbst wenn ich die Ware so versandt hätte, dass eine Rückverfolgung möglich gewesen wäre, hätte eBay zur gleichen Zeit die gleiche Entscheidung getroffen, ohne dass ich eine Chance gehabt hätte, die Sache aufzuklären! Wo bleibt da der vielgepriesene Käuferschutz?

P. S. Ich habe den kompletten Schriftwechsel bei mir, das sind jedoch über 4 DIN A 4 Seiten, die ich aber jederzeit zukommen lassen kann.

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Meine Forderung an eBay: Erstattung des Artikelpreises von 37,50 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


14.07.2019 | 14:26
von Dagmar Milde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie teilten mir mit, dass Ihnen diese Firma untersagt hat, sie über Beschwerden zu informieren.
Ich finde meine Beschwerde auch nicht in den Veröffentlichungen. Warum können andere Mitglieder und Kunden diese nicht lesen, um evtl. auch gewarnt zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Milde


21.07.2019 | 17:20
von Dagmar Milde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Anfrage an Sie ist auch noch offen!




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