Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 270 Views | 11.07.2019 | 09:04 Uhr
geschrieben von Martin Topf

Jochen Schweizer GmbH (München)

Einlösen eines Erlebnis-Gutscheins (Gleitschirm-Tandemflug)

Bestell-/Kundennummer: Service-Ticket 13810 und 142615

Gutschein zu Weihnachten gekauft, um a) der Frau ein Erlebnis, was sie sich gewünscht hat, zu bescheren, aber b) auch zusätzlich mit dem Blick auf Schloss Neuschwanstein zu garnieren

Nachdem ich in den letzten Tagen versucht hatte, o. a. Gutschein im Raum Füssen bzw. Pfronten einzulösen, musste ich leider feststellen, dass - egal welchen Termin ich in den Monaten Juli und August 2019 versucht habe - ein Einlösen an diesen Standorten unmöglich war.

SCHLAGWORTE

Ich habe den Gutschein damals - im Vorfeld von Weihnachten 2018 - aber genau unter dieser Bedingung ausgesucht. Ich wollte meiner Frau nämlich zusätzlich den Blick auf Schloss Neuschwanstein von oben schenken. Am 01.07.2019 habe ich dann erstmals den Kundenservice der Fa. Jochen Schweizer angerufen, der mir bestätigt hat, dass das derzeit unmöglich sei. Deshalb ersuchte ich zunächst am 04.07.2019 per E-Mail einen Entscheider darum, den Gutschein zurückgeben zu können und bat um Erstattung des Kaufpreises.

Nachdem ich am 04.07. immer noch keine Antwort bekam, versuchte ich es nochmals mit der o. a. Service-Nummer. Der Mitarbeiter versuchte wirklich alles, mich davon abzubringen, mein Geld zurück zu verlangen und bat um Geduld für die Bearbeitung.

Daraufhin schrieb ich eine weitere E-Mail mit noch detaillierterem Inhalt, warum ich jetzt mein Geld zurück fordere. Die Antwort kam heute per E-Mail: zwischen den Zeilen las ich, dass ich wohl zu blöd sei, einen Gutschein online einzulösen und überhaupt könne man bei der Nachfrage ja nicht verlangen, dass man gleich einen Termin bekäme. Wenn ich aber für den Standort Füssen gar kein Angebot mehr bekomme, stimmt da etwas mit den Voraussetzungen, unter denen ich den Gutschein gekauft habe und den jetzigen Bedingungen der Einlösung nicht überein. Die Worte Service und Kulanz scheinen den Mitarbeitern der Service-Abteilung von Jochen Schweizer komplett fremd zu sein.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Zeitnahe Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2019 | 09:59
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Topf, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und wir können Ihnen diesbezüglich folgende Rückmeldung geben. Ihr gewünschter Veranstaltungsort in 87459 Pfronten steht für die Einlösung bereit und kann somit verbindlich gebucht werden. Ihre genannte Schilderung können wir diesbezüglich daher leider nicht nachvollziehen. Wir bitten Sie, die Einlösung wie auf Ihrem Gutschein schriftlich hinterlegt ist vorzunehmen. Im Nachgang erhalten Sie die Kontaktdaten von unserem Veranstalter, mit dem Sie einen verbindlichen Termin vereinbaren können. Ihrer gewünschten Rückerstattung können wir leider nicht nachkommen. Alle Informationen diesbezüglich sind ebenfalls in unserer AGB schriftlich hinterlegt. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.07.2019 | 11:06
von Martin Topf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn auch mit Hindernissen und gegenseitigen Missverständnissen ließ sich das Problem lösen. Ob endgültig, wird die Zeit zeigen.

MfG
Martin Topf




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