Magictail GmbH (Waldkirch)
Stoff drucken lassen
Fehlerhafter bedruckter Stoff Muster fast nicht vorhanden, zu klein bedruckt. Gesendete Bilder dienten lediglich zur Farbübersicht, nicht um das Muster zu erkennen. Bestellt wurde lediglich ein Stoff und nicht ein fertiges Kostüm
Ich habe zwei Badeanzugstoffe bestellt bzw. drucken lassen. Es geht hier um ein Meerjungfrauenkostüm. Die Bilder sind so winzig hier angekommen, dass man kein Muster erkennen kann. Ein freiwillig angebotenes Angebot für zwei Meerjungfrauenkostüme Stoffe 120,00 €. Bei Rechnungstellung wurden daraus schlappe 222,90 €. Wobei hier besonders zu erwähnen ist, dass es sich hier um einen Stoff handelt, nicht um das fertige Kostüm.
Guten Tag Frau S.,
nun ist das erste Kostüm Türkis/Grün fertig und ich begann heute mit dem Blau/Rotem. Da gab es viele Enttäuschungen. Fotos kann ich Ihnen morgen senden. Da ist das Licht besser und Sie werden sehen, dass beim Druck einige Fehler passiert sind. Diese bin ich nun nicht mehr bereit zu akzeptieren. Ich denke Sie werden dies nachvollziehen können.
- Wie Sie unter Punkt eins schreiben, stimmt in keiner Weise. Der Druckfehler ist im Fischkostüm also dem ganz langen Teil ebenfalls vorhanden. _Auch befinden sich dort Farbfehler. Also Flecken. Über die kann ich hinwegsehen, aber der rote Teil ist fast ohne „Schuppen“. Das ist ein gravierender Fehler.
- Bei dem zusätzlichen Stoff für den Bikini sind fast keine Schuppen vorhanden. Zusätzlich ist noch dieser große Farbfehler enthalten. Wie Sie unter Punkt eins schreiben, stammt er aus Ihrer Feder. Das ist mir noch weniger verständlich, wie wenn es aus Versehen passiert wäre. Warum senden Sie mir eine beschädigten Stoff?
- Bei dem Zuschnitt musst ich feststellen, dass dies ein ganz anderer Stoff ist als der grün/Türkise.
- Ebenso ist dieser Stoff (Rot/Blau) deutlich kleiner als der andere (Grün/Türkis). Die Farbgebung finde ich nach wie vor schön.
- Bei dem Blau/roten Stoff ist das Kostüm schwarz eingerahmt. Das denke ich ist kein Problem.
- Bei dem Blau/Rotem Kostüm ist im Schwanzteil ein V-Ausschnitt. Im Grün/Türkis ist ein runder Ausschnitt. So wurde er auch von mir bestellt.
- Mit anderen Worten: Der Blau/Rote Stoff ist eine minderwertige Qualität, in Stoff und Druck.
- Am 27.06.2018 unterbreiteten Sie mir das Angebot auf meine Nachfrage: 60,00 € also zusammen 120,00 € für beide.
Es war also ein freiwilliges Angebot von Ihnen, welches ich annahm.
- Am 12.11.2018 schrieben Sie: freut mich, das es ihnen so gefällt :-)! Sagen sie mir bitte nochmal die Kleidergröße der beiden Mädchen (nur nochmal um sicher zu sein, dass es dann auch ausreichend großer Stoff ist)
- Am 14.11.2018 sandten Sie mir die Rechnung über 222,90 €. Das war mehr als hoch und nicht wie angeboten.
- Am 14.11.2018 um 18:33 Uhr schrieben Sie mir darauf: Hierfür nun sind 120,00 € wirklich leider zu wenig. Da würde ich mich nicht wohl fühlen. Mit 160,00 € könnte ich leben. Darunter möchte ich ihnen die Stoffe nicht verkaufen
Auch dies ist deutlich höher als ausgemacht. Da ich keine Streiterei will - Am 15.11.2018 teilten Sie mir mit, wieviel Arbeit Sie hatten mit mir. Hierzu sandte ich Ihnen ein pdf mit den Telefonaten. Ich kam auf 22 Minuten. Dass der Mailverkehr viel war, gebe ich zu. Nur Dieser ging über fünf Monate. Dies war nicht mein Verschulden, sondern Ihres. Sorry, wenn ich dies so klar sagen muss, Ich wurde des Öfteren von Ihnen angeschrieben und Sie fragten nach der Größe meiner Enkel. Wenn Sie sich das notiert hätten, wäre der Mailverkehr deutlich weniger gewesen.
Da ich selbst viel mit Bildern und Farben am PC-arbeite ist mir bewusst, wieviel Zeit man für eine Farbveränderung benötigt. - Am 15.11.2018 teilte ich Ihnen mit, dass ich Ihnen entgegenkomme und
Mein Angebot:
- 140,00 € incl. Stoff für die beiden farblichen Bikinis.
- Oder 160,00 € incl. fertige Bikini.
- Am 19.11.2018 teilten Sie mir mit: Ich komme ihnen noch etwas entgegen, mein Angebot: 150,00 € für den Stoff mit den Aufgedruckten Stoff Teilen f. die Bikinis.
Den Stoff, welchen Sie mir dazu lieferten, ist mehr als knapp für Bikini. - Tatsächlich zahlte ich am 156,90 €
Somit habe ich freiwillig 6,90 € mehr bezahlt. - Mein Vorschlag: Sie übersenden mir nochmals die beiden kleinen Teile für die Bikinis. Also Blau/Rot und Türkis/Grün. Die Stoffe benötige ich bis zum 08.04.2019. Denn am 14.04.2019 ist die Kommunion.
Ich denke mit diesem Angebot können wir beide leben. Ansonsten muss ich es dem RA geben. Gesprochen hatte ich schon mit ihm, als Sie mir die Rechnung über 220,00 € sandten. Ich will es wirklich ohne Streit abwickeln. Es ist für uns beide zeitraubend. Alles zu sang und klanglos weiter zu akzeptieren, bin ich nicht mehr bereit. Das ist die andere Seite.
Ich hoffe, wir kommen so zusammen ohne Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
- Sutor
Nach der Reklamation ging es nur mit Rechtsanwalt weiter. Die Kosten. Ich wollte jeweils ein kleines Stück Stoff als Ersatz. Damit wäre ich zufrieden gewesen. Das ist weit unter den Kosten.
Aber Frau Söller weis das ich das will und drum kommen wir nicht zusammen.
Das muss halt öffentlich gemacht werden.
Bewusst einen Stoff schlecht bedrucken ist ein starkes Stück. Wie gesagt es wurde nur der Stoff verkauft und nicht ein fertiges Teil. Das ist bei allem zu bedenken.
Wir haben einen Vergleich geschlossen. Welche schlecht für mich ist. 30 € habe ich als Entschädigung erhalten. Dann kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren dazu. Da bin ich über 30 € weöche dem RA überwiesen wurden.
Nie mehr.
Auch wenn der Stoff von der Quait#ät sehr schön ist. Ander Mütter haben auch schön Töchter/Stoffe.
Wie nicht anders zu erwarten hat die Firma das Problem nicht gelöst. Ich denke das es dass Wissen ist, dass ich unbedingt die beiden kleinen Stoffstücke haben möchte. Da wäre der Preis nicht so viel, darauf würde ich aber verzichten.
Überwiesen wurde mir 30 € als "Entschädigung".
RA-Kosten 200 €.
Der Stoff für das Kostüm kostet 78,45 €. Wohl bemerkt nur der Stoff. Kein Faden, Keine Arbeitszeit. Nur der Stoff.
Vergleich (Recht), einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB)
Jetzt sind sie unzufrieden mit dem Vergleich, den doch sie selbst vorgeschlagen haben.
Da fehlen mir die Worte!