Durch deezer.com endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 132 Views | 21.07.2019 | 20:36 Uhr
geschrieben von Monika Ursula

deezer.com (Paris)

Deezer erschaffte nach meiner Kündigung „Phantasie-Abo“

Mein Deezer Abo habe ich im September 2018 gekündigt, da die empfangenen Leistungen, aus meiner Sicht, immer mangelhafter wurden.

SCHLAGWORTE

Im Oktober 2018 hat Deezer, obwohl kein Abo mehr bestand, mein Konto weiter belastet. Ich forderte Deezer zur sofortigen Rückbuchung für den Monat Oktober 2018 auf und untersagte weitere Kontoabbuchungen.

Vier Monate fühlte sich Deezer an die Abo-Kündigung gebunden.

Ab Februar bis Juli 2019 buchte Deezer jedoch wieder monatlich den Abo-Betrag ab, woran ich zugegebener Weise eine Mitschuld trage, da ich den Dauerauftrag auf meinen PayPal-Konto nicht gelöscht hatte.

Ich forderte Deezer zur Rückzahlung der überzahlten Abo-Beträge auf. Für 3 Monate veranlasste Deezer eine Rückzahlung. 3 Monatsbeträge behält Deezer jedoch mit der Behauptung ein, dass ich in diesem Zeitraum Leistungen unter einer anderen E-Mail-Adresse empfangen hätte.

Ich forderte Deezer auf, einen Screenshot als Nachweis für ein neu angemeldetes Abo und nur dies ist ja kostenpflichtig, vorzulegen. Der Anbieter Deezer bestätigte mehrfach die Abo-Kündigung im Sept. 2018, weigert sich jedoch für das angeblich neue Abo einen Nachweis zu erbringen.

Im Endeffekt hat Deezer mit den Abbuchungen nach der Kündigung ausgesetzt, um in Folge nach Monaten ein „Phantasie-Abo“ zu behaupten, möglich gemacht durch mein immer noch aktives Buchungskonto.

In meinem Fall habe ich die Dauerauftragskündigung leichtsinniger Weise versäumt und somit erst die Möglichkeit geschaffen, dass der Anbieter Deezer missbräuchliche Abbuchungen von meinem PayPal-Konto vornehmen konnte.

Mit meiner Verbraucherinformation möchte ich lediglich jeden Deezer-Kunden sensibilisieren sich nicht auf die Abo-Kündigungsbestätigung des Anbieters zu verlassen und unbedingt darauf zu achten, den Dauerauftrag für die Abbuchungen zu löschen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.07.2019 | 21:01
von Monika Ursula noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.08.2019 | 13:25
von Monika Ursula endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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