Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Hausverbot und Anzeige wegen einem Versehen
Ich bin wegen meiner drei Kinder und der Tatsache, dass Rossmann der einzige Drogeriemarkt hier ist, wirklich häufig und gerne dort einkaufen, bislang. Heute war ich mit meinen beiden Kindern 4 und 2 Jahre alt und meinem Säugling im Kinderwagen im Rossmann einkaufen.
Als wir an der Kasse standen, holte ich unsere Einkäufe von hinten rechts aus dem Kinderwagenkörbchen unten, da dort die größere Öffnung ist und bat nebenher meine beiden Kinder ihres Quetsches aufs Band zu legen und kontrollierte das. Das Baby war während des Einkaufs schon etwas am Quengeln und musste bald gestillt werden. Ich bezahlte.
Als ich mich zwei Schritte von der Kasse entfernte und versuchte meine Kinder hinter mir her zu beobachten, kam mir ein Sicherheitsbeamter entgegen, dem ich samt meiner Kinder nach hinten folgen sollte. Direkt ist mir aufgefallen, dass noch etwas im Kinderwagen lag. Dies war vorne links. Das habe ich von hinten des Kinderwagens nicht mehr gesehen. Das sagte ich dem Mitarbeiter sofort und entschuldigte mich während des hinterherstolzierend. Hinten rief er eine Mitarbeiterin hinzu und nahm meine Daten auf. Ich erkältete meine Situation nochmal.
Ich möchte auch mal darauf hinweisen, dass es für alle ersichtlich war, was unten lag außer für mich von oben. Hätte ich etwas klauen wollen, hätte ich es sicherlich wenigstens versucht zu verstecken. In meinem ganzen Leben habe ich nie nur darüber nachgedacht, etwas zu stehlen. Ich wurde also abgeführt mit meinen Kindern vor allen Leuten. Ich wurde total unfreundlich auf meine Erklärung, dass es ein Versehen war und sie doch nicht wirklich glauben könnten, ich komme hier mit meinen Kindern rein und bezahle alles bis auf ein Teil, als Diebin hingestellt.
Ich bekomme eine Anzeige über 75,00 Euro und ein einjähriges Hausverbot. Ab diesem Punkt war ich dann völlig geschockt. Einer Mutter mit ihren Kindern so abzuführen. Wenn mir versehentlich Rückgeld gegeben wird, zeige ich Rossmann dann an? Hätten sie mir noch gesagt, ja glauben wir ihnen aber leider muss das jetzt sein, hätte ich noch Verständnis gehabt. Aber wie eine Schwerverbrecherin behandelt zu werden vor meinen Kindern, die sichtlich verstört waren, ist unmöglich.
Ich habe auch mal im Einzelhandel gearbeitet im Schuhgeschäft, auch da gab es solche Vorfälle. Aber nie hätten wir einer Mutter, die sichtlich beschäftigt ist, mit ihren Kindern ihre Schuhe bezahlt aber eine Schuhsohle im Kinderwagen vergisst, eine Strafanzeige und Hausverbot erteilt.
Natürlich bin ich nicht ganz unschuldig, aber so behandelt zu werden, ist unwürdig. Wirklich lächerlich. Klauen geht sicher anders. Ich behaupte mal, das ist sicherlich vielen Menschen schon mal passiert, vor allem, wenn man keinen Einkaufswagen schieben kann, weil man mit Kinderwagen unterwegs ist. Außerdem möchte ich klarstellen, dass mir dies spätestens an der Tür auf oder eingefallen wäre und ich auf jeden Fall zurückgegangenen wäre, um es zu bezahlen. Aber wahrscheinlich hätte ich selbst dann eine Anzeige bekommen. Also selbst Ehrlichkeit und Freundlichkeit ist heutzutage nichts mehr wert. Ich bin Wirklichkeit sehr verärgert. Das Bußgeld übersteigt meinen Einkauf um das Vierfache. Das ist eine Frechheit.
30.07.2019 | 14:16
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrte Rossmann Kundin,
dass Sie sich in unserer Filiale ungerecht behandelt gefühlt haben, bedauern wir sehr.
Melden Sie sich gern per E-Mail an servicerossmann.de bei uns, so dass wir uns dies noch einmal genau ansehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice