Von mydays beantwortete Beschwerde. | 372 Views | 31.07.2019 | 17:41 Uhr
geschrieben von Sven Wimmer

mydays GmbH (München)

Mydays ist nicht empfehlenswert

Bestell-/Kundennummer: 2287399

Aus unserer Erfahrung können wir "mydays" überhaupt nicht weiterempfehlen. Unsere Erfahrung beschreiben wir wie folgt:

BILDER
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4 Bilder


Buchung einer Übernachtung in einem Holzfass bei Burgen / Mosel.

Ärgernis Nr. 1:
toll sahen die Bilder auf der "mydays" Homepage aus. Schönes, großes, gemütliches Holzfass. Bei der Ankunft mussten wir beim Veranstalter vor Ort "Knaus Campingplatz Burgen" mit großer Verwunderung feststellen, dass die im Internet von "mydays" beworbenen Holzfässer gar nicht vor Ort standen.
Daraufhin haben wir uns direkt beim Veranstalter vor Ort beschwert. (Die Gründe, warum diese Fässer nicht mehr bei der Fa. Knaus Campingplatz lasse ich hier außen vor, da es den Rahmen sprengen würde).
Wichtig ist hier nur, dass die Fa. Knaus Campingplatz uns den Grund für die wesentlich kleineren und minderwertigen Fässer plausibel erläutert hat.
Uns wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Fa. Knaus Campingplatz lt. Verantwortlichem dieses Kundenärgernis kennen und bereits mehrfach! dies an die "mydays" kommuniziert habe u. a. mit Fotos der tatsächlichen Fässer vor Ort mit der Bitte diese zur Verfügung gestellten Bilder auch auf deren Homepage zu überarbeiten.
Seitens mydays wären auf mehrere Bitten keine Reaktion bzw. updaten der Bilder erfolgt.
Der Betreiber hat uns daher darum gebeten, unsere Beanstandung direkt an "mydays" zu adressieren in der Hoffnung, dass dann "endlich vielleicht mal was passiere".

SCHLAGWORTE


Unsere persönliche Meinung ist, dass die Vermutung naheliegt, dass man das Gefühl haben könnte, dass "mydays" absichtlich die aktuellen Bilder vor Ort nicht auf deren Homepage überarbeite, da sich dies evtl. negativ auf weitere Kundenbuchungen auswirken könnte.

Ärgernis Nr. 2:
auf der "mydays" Homepage wird bei Ankunft vor Ort eine "kühle Flasche Wein" versprochen.
Die Wirklichkeit hier war, dass uns völlig lieblos während unserer Abwesenheit 1 Flasche Weißwein bei ca. 30-35 ° Außentemperatur (also im Fass evtl. 40-45 °) in das Fass gestellt wurde.
das Urlaubsfeeling war hier nun völlig im "Eimer".

Ärgernis Nr. 3:
ich habe auf den von "mydays" zur Verfügung gestellten Link meine Bewertung über unser "Erlebnis" nach unserem Empfinden abgegeben. Resultat:
eine E-Mail "man kann unsere Bewertung nicht veröffentlichen, das sie gegen die internen Richtlinien verstoße".
"Aha" - auf Nachfragen, was denn gegen die "internen Richtlinien" verstoßen habe, bekamen wir nur eine "wässrige Antwort".
Mir war aber der Grund wichtig, mit welcher Aussage ich verstoßen habe, denn ich wollte aufgrund dieser Information die Bewertung überarbeiten.
Rückantwort mydays: "eine abgegebene Bewertung kann nicht mehr überarbeitet werden". "aha"
Auch hier ist unsere persönliche subjektive Meinung, dass anscheinend negative Bewertungen "abgefischt" werden und anderen Interessenten evtl. bewusst vorenthalten werden.

Meine Beschwerde habe ich dann per E-Mail an mydays gesandt.

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(Hier sei zu erwähnen, wenn man über "Kontakte" geht erst mal über "0815" FAQ´s geleitet wird, welche uns nicht weitergeholfen haben. Unsere E-Mail wurde von der Fachabteilung unzureichend und nicht auf unsere Fragen eingehend beantwortet (keine Tel. Angabe für Rückfragen).
Daraufhin habe ich mühsam eine Tel. über das Impressum herausgefunden, um mich persönlich über unser Anliegen zu unterhalten.
Die freundliche Dame erklärte mir, Sie sei "nur" vom Service und könne mir nicht weiterhelfen. Ich müsse mich an die Fachabteilung schriftlich wenden, da man die Fachabteilung tel. nicht erreichen könne (wundert mich inzwischen auch nicht mehr.).

Daher erneute schriftliche Beschwerde auf die Antwort von mydays, denn für uns ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen.
Rückantwort: meine E-Mail wurde an die Fachabteilung weitergeleitet. "Aha" (die erste Antwort kam doch aber schon von der "Fachabteilung". Eine Antwort steht z. zt. von "mydays" noch aus.

Zum Schluss sei witzigerweise noch erwähnt, dass man im ersten E-Mail unseren Ärger verstanden hätte und man bietet uns einen 20% Rabatt auf unsere nächste Buchung bis zum 31.12.2019! an.

Liebe mydays Fachabteilung: "glaubt ihr ernsthaft, ich würde jetzt bis Ende des Jahres bei euch nochmals schnell was buchen nur, um eure 20% in Anspruch zu nehmen!

Fazit: wir bleibe dran und lassen uns schon gar nicht mit 20% auf eine weitere Buchung ein.

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Meine Forderung an mydays GmbH: 50 % Kaufpreiserstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.08.2019 | 21:09
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Herr Wimmer,

danke für Ihr Feedback zum Erlebnis.

Es tut uns leid, dass die Übernachtung im Campingfass nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht die Leistung erhalten haben, die Sie sich nach unserer Beschreibung vorgestellt hatten.

Da wir bislang nur positives Feedback zum Erlebnis bekommen haben, waren uns die geschilderten Umstände nicht bewusst.

Wir haben den Veranstalter über Ihre Unzufriedenheit informiert und eine Stellungnahme angefordert.

Jochen Schweizer ist nicht in der Pflicht, bei voll erbrachter Leistung eine Entschädigung anzubieten, zumal nicht klar definiert ist, in was für einem Campingfass die Übernachtung tatsächlich stattfinden soll. Wir haben versucht, Sie dennoch von unserem guten Kundenservice und unserem Willen, jedes Erlebnis zum perfekten Erlebnis zu machen, zu überzeugen. Dafür ist ein Feedback wie Ihres für uns sehr wichtig und ein großer Bestandteil der Sicherung der Qualität unserer Erlebnisse.

Gerne können Sie weiterhin unser Angebot vom 08.07.2019 in Anspruch nehmen, aber eine weitere Beschwerdeklärung werden wir an dieser Stelle nicht mehr vornehmen. Es tut uns leid, dass wir Sie mit dieser Entscheidung enttäuschen müssen.

Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.08.2019 | 15:29
von Sven Wimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2019 | 11:10
von Sven Wimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.09.2019 | 13:15
von Sven Wimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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