SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)
Beschwerde beim Ombudsmann ist zwecklos
Seit Anfang 2018 bin ich nachweisbar komplett schuldenfrei. Die Sperrfrist seitens der SCHUFA von 3 Jahren ärgert doch schon sehr. Vor allem wenn der Gläubiger schriftlich bestätigte, dass ich immer pünktlich und regelmäßig bezahlt habe. Aber lt. SCHUFA hätte ich es nicht. Bei mir bestünde ein erhöhtes Risiko wegen Zahlungsausfällen.
Ich werde nun doch einen Rechtsanwalt einschalten, denn der doch so „ehrenwerte“ Herr Dr. Dr. P. genießt offensichtlich lieber seinen Ruhestand im Ausland, was man ja im Internet lesen konnte. Vielleicht ist er krank und bekommt seine Aufgabe nicht mehr gelevelt. Er hat ja auch nun mal auch sein Alter. Jedenfalls kann er sich die zwei Schreiben, die ich an ihn schickte, noch nicht einmal ansatzweise gelesen haben, denn die Nachweise des Gläubigers und seitens mir sprechen für mich.
05.05.2020 | 12:45
Abteilung: Team Kundenservice
Sehr geehrter Herr Kadow,
aufgrund dieser Bewertung werden wir ihren Schufa-Score zum negativen anpassen. Ihre Darstellung ist unzureichend und nicht zustreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Kundenservice
Also, diesen Mann kann man vergessen. Es ist nur Zeitverschwendung sich an ihn zu wenden