790 Views | 10.08.2019 | 21:00 Uhr
geschrieben von Stefan Reimann

United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG (Neuss)

Illegale Fahrweise in Spielstraße

Der Fahrer des UPS Fahrzeugs NE XX 756 ist um ca. 15:25 mit ca. 30 km/h durch den Pater-Venantius-Weg gefahren. Hier ist Spielstraße, es ist durch geparkte Fahrzeuge unübersichtlich und hier spielten zu der Zeit kleine Kinder.

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Ich bin entsetzt, dass Ihren Fahrern ihr Feierabend wichtiger ist, als das Leben von Kindern.

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Meine Forderung an United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG: Zurechtweisung oder Entlassung des Fahrers


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Kommentare und Trackbacks (8)


10.08.2019 | 22:11
von Gerd Kater | Regelverstoß melden
Hallo. Herr Reimann,

Sie haben ja ein Foto vom Fahrzeug gemacht, haben Sie den Fahrer auch auf sein angeblich zu schnelles Fahren aufmerksam gemacht?
Haben Sie ihn auf das von Ihnen erstellte Foto und, dass Sie dieses öffentlich ins Internet stellen, hingewiesen?

Wäre ich der UPS Mitarbeiter hätten Sie jetzt rechtlichen Ärger am Hals der sich gewaschen hat. Gesetze gelten auch für Sie.

11.08.2019 | 08:07
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Gesetze gelten aber ebenso für UPS-Fahrer. Ersichtlich ist übrigens ein Kennzeichen. Das Fahrzeug ist auf ein Unternehmen zugelassen. Der Fahrer wurde nicht fotografiert bzw. das Bild nicht veröffentlicht. Persönlichkeitsrechte wurden somit nicht verletzt. Frage: Hobbys haben sie keine, oder?

Ich meine, wenn man schon ständig von Reclabox gesperrt wird, sollte man doch eigentlich irgendwann merken, dass man nicht erwünscht ist, statt ständig neue Konten unter neuen Namen zu eröffnen. Oder sehen sie das anders?

12.08.2019 | 09:58
von Gerd Kater | Regelverstoß melden
Keine Ahnung von was Sie reden? Wer oder was wurde gesperrt?

Sollte der Fahrer wirklich gegen die StVO verstoßen haben, ist es Sache der zuständigen Behörde dieses zu ahnden.

Zur Information: Dem Fahrer wurden unbewiesene Vorwürfe mit Veröffentlichung des KFZ Kennzeichen gemacht. Jede noch nicht als Volljurist ausgebildete Person könnte Herrn Reimann bereits rechtliche Sorgen bereiten.

Ich habe UPS mal auf diese öffentliche Denunzierung des MA hingewiesen.

MA von Paketdiensten sind kein Freiwild für Möchtegern-Hilfsscheriffs.

12.08.2019 | 11:18
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Gerd:
Wenn ich jemanden beobachte, der eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begeht, kann ich selbstverständlich diese ihm auch vorwerfen. Hier wurde die Person aber nicht genannt und nicht gezeigt. Das Unternehmen wurde genannt. Dieses hat aber keine bzw. nicht dieselben Persönlichkeitsrechte wie eine natürliche Person. Aus dem Kennzeichen kann nur das Unternehmen auf den Fahrer schließen und kein Außenstehender.

UPS wird sicher dankbar sein, wenn man sie auf Verkehrsverstöße von Angestellten bzw. Subunternehmern aufmerksam macht. In solchen Fällen ist es bei den meisten Unternehmen üblich, den Betroffenen anzuhören und dann zu entscheiden, ob und ggf. wie man reagiert.

13.08.2019 | 14:55
von D. Altenkirch | Regelverstoß melden
Wobei ich dann bitte anfügen möchte: alle hier in unserer Spielstraße liefernden Paketdienste rasen durch wie die "gesengten Säue". Ein bedenken der StVO liegt keinesfalls vor, allein Termindruck.

Ansprechen der Fahrer führt nur zu unerfreulichen Begegnungen, Beschimpfungen und Beleidigungen, oftmals sprechen Sie nicht deutsch, wissen also gar nicht, was man ihnen sagen möchte.

Unsere Polizei ist unterbesetzt und hier Gott sei Dank noch freundlich und engagiert. Allein: für das ahnden solcher Verstöße fehlen Zeit und Personal.

Fazit: Wir alle werden uns daran gewöhnen müssen, dass unkontrollierte Menschen tun was Sie wollen. Dazu gehört z. B. links ganz knapp auf der Überleitungsspur zu überholen, dann immer wieder abzubremsen, Gas zur geben, abzubremsen, . das kann man melden mit Autokennzeichen genau wie hier --- und was passiert? Na nix, da hat keiner Zeit oder Personal das zu bearbeiten. Eine "offene Psychiatrie" ist unser Land geworden.

19.08.2019 | 17:39
von Stefan Reimann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.09.2019 | 21:09
von Stefan Reimann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.09.2019 | 21:30
von Walter Altenkirch | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde wird nie gelöst werden.



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