1274 Views | 15.08.2019 | 10:16 Uhr
geschrieben von Andre Claus

BEV Insolvenz (München)

Neukundenbonus wird nicht gewährt und Inkasso direkt eingesetzt

Bestell-/Kundennummer: 1594281

Seitens des in Insolvenz befindlichen Gasversorgers BEV wird der Neukundenbonus nicht gewährt, was mir am heutigen Tage vom Insolvenzverwalter A. W.- Bierbach eingesetzten Inkassounternehmen Creditreform mitgeteilt wurde.

SCHLAGWORTE

Am 27.06.19 ging mir die Endabrechnung zu meinem Gasliefervertrag, welcher vom 02.10.19 - 31.01.19 bestand und aufgrund der vom Gasversorger ausgerufenen Insolvenz beendet werden musste.

Hierin wurde der im Vertrag vereinbarte Neukundenbonus nicht aufgeführt und von der Nachzahlungssumme nicht in Abzug gebracht.

Dies habe ich daraufhin getan und den unstrittigen Restbetrag zeitgerecht überwiesen. Zusätzlich dazu habe ich am 08.07.19 den Kundenservice der BEV schriftlich über mein Vorgehen unterrichtet und um die Zustellung einer geänderten Endabrechnung gebeten.

Keine Reaktion Seitens BEV!

Am 10.08.19 erhielt ich dann Post vom Inkassounternehmen, welche die aus meiner Sicht unberechtigte Forderung im Namen des Insolvenzverwalters eintreiben soll. Da nicht meinerseits das Belieferungsverhältnis beendet wurde, sehe ich weiterhin den Anspruch des 15% Neukundenbonus für den Umsatz im Belieferungszeitraum.

Eine telefonische Klärung mit dem Inkassounternehmen am heutigen Tage war ergebnislos. Hier wird weiterhin die Strategie verfolgt, alles einzutreiben, was geht, egal ob berechtigt oder nicht

Um keine weiteren Inkassokosten auf mich nehmen zu müssen, sehe ich mich nunmehr gezwungen, den geforderten Betrag + 5,00 Euro Mahnkosten bis zum 17.08.19 zu überweisen.

Über zeitnahe, hilfreiche Kommentare wie mit vorgenannten Sachverhalt sonst noch umgegangen werden könnte, wäre ich sehr dankbar!

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: 15% von 304,83 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


15.08.2019 | 10:38
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Ich empfehle die unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen. Im Extremfall müssen die Anspruchsteller vor Gericht beweisen, dass diese Forderung berechtigt sei. Dies kann nach Ihrer Schilderung nicht nachgewiesen werden sodass sie auf jeden Fall obsiegen. Ob es vor Gericht landet zweifle ich an, die wissen dass sie keine Cance haben! Hier ist im Moment Einschüchterung angesagt, fallen sie nicht darauf rein, wenn das Geld bezahlt ist ist es weg. Viel Erfolg.

23.08.2019 | 23:53
von Andre Claus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund des Drucks des Inkasso Unternehmens und der Tatsache, dass von keiner offiziellen Instanz (Bsp. Verbraucherzentrale) eine klare Aussage gemacht werden kann, ob Anspruch auf Bonus besteht oder nicht, habe ich nunmehr den ausstehenden und eingeforderten Betrag bezahlt :-(




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