Durch Krupp Verlags endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 236 Views | 15.08.2019 | 14:17 Uhr
geschrieben von Walter Altenkirch

Krupp Verlags GmbH (Sinzig)

Bitte legen Sie die Wochenzeitung in die Zeitungsröhre

Der Krupp Verlag in Sinzig lässt auch auf der Grafschaft das Wochenblatt blick-aktuell kostenlos verteilen.

SCHLAGWORTE

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten, Zusteller zu finden, ich denke, die Bezahlung ist nicht besonders.

Dennoch wird allen Werbekunden eine kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Kreis Ahrweiler zugesagt.

Am 26. Juli erschien zunächst wie immer eine junge Frau und steckte diese Zeitung in den Briefkastenschlitz, so dass diese zur Hälfte herausschaute.

Bei geöffnetem Küchenfenster rief ich meinem Partner zu, die Prospekte seien da, steckten aber leider wieder einmal im Briefkasten. (Wenn es regnet, wird alles nass, der Briefkasten ist groß genug die Zeitung einzuwerfen, es gibt eine großzügige Zeitungsröhre, steht Zeitungen drauf.)

Daraufhin kam ein Mann angerannt, riss die Zeitung aus dem Briefkasten, worauf ich durch das Fenster meinte, die Zeitungsröhre sei für Zeitungen da, warum diese nicht genutzt würde?

Ich erspare uns die nun von diesem Mann geäußerten Beleidigungen.

Wir haben diesen Vorgang beim Krupp Verlag gemeldet. Wir werden nicht mehr beliefert, "wegen unseres Umgangs mit dem Mitarbeiter."

Nun sagt der geneigte Leser: Ja ist doch egal, ist doch nur eine Werbezeitung.

Wir leben hier auf dem Land, eigentlich sind die Menschen hier friedlich, lösungsorientiert und nett. Und auf dem Land da ist man auf gute Kontakte und Handwerker angewiesen, die findet man ganz gerne und gut in solchen Infoblättern, dazu Infos aus der Region und nicht zuletzt: die Prospekte der ortsansässigen Supermärkte und Discounter. Und ja: wir sind altmodisch, wir hätten gerne Hardware" sprich Papier.

Es mag ja sein, dass der Krupp Verlag für sein Wochenblatt bestimmen kann, diese Leute beliefern wir nicht mehr, wir glauben der Version unseres Mitarbeiters (wobei wir anhand der bisherigen Videoaufnahmen annehmen, dass die junge Frau der Vertragspartner des Verlags ist.) Löblich, sich vor seine Mitarbeiter zu stellen. Wenn die Sachlage klar ist. So ist das u. E. Selbstjustiz oder Selbstschutz, Zusteller sind rar?

Anders sieht dies u. E. mit den Beilagen aus. Aldi, Rewe, Edeka, Lidl, Hit, Expert Bielinsky, Dänisches Bettenlager, haben wir angeschrieben und mitgeteilt, dass wir die Prospekte nicht erhalten.

Wenn man nicht mehr auf eine vorhandene Zeitungsröhre hinweisen darf, . ......

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Meine Forderung an Krupp Verlags GmbH: Belieferung m. d. Prospekten d. genannten Firmen regelmäßig wöchentlich so, wie jeder anderen Haushalt hier auch, gerne auch mit blick-aktuell in die Zeitungsröhre bitte


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


16.08.2019 | 19:22
von Walter Altenkirch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, unabhängig von der Beschwerde hier, kam eine Antwort auf unsere Email an den Verlag. Eine weitere Belieferung lehne die Mitarbeiterin ab, wir sollen das Gespräch mit ihr suchen. Wir kennen diese Menschen nicht. Das Zustellverbot bleibe bestehen. Bezüglich der allgemein zu verteilenden Prospekte steht eine Antwort aus.


23.08.2019 | 20:19
von Walter Altenkirch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma stellt sich quer, Zustellverbot. Wir kennen weder die Vertragspartnerin Zustelkerin noch den Mann der hier erschien, egal: der Krupp Verlag fühlt sich wohl mit Selbstjustiz.




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