Durch Burger King endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 259 Views | 22.08.2019 | 12:04 Uhr
geschrieben von G. W.

Burger King GmbH (München)

Coupons werden nicht akzeptiert

Beim Besuch der Burger King Filiale in 21423 Winsen/Luhe am 20.08.2019 wurden bei meiner Bestellung diverse Coupons via App nicht eingelöst, weil das Kassen-System dieses angeblich nicht ermöglichte.
Laut Internetangabe wurde diese Burger King-Filiale jedoch mit keinerlei Einschränkung diesbezüglich gekennzeichnet etc.
Als Kunde (mit Familie) sind uns beim Verzehr anderer/teurerer Speisen, einschließlich Anfahrt mit dem Pkw, Mehrkosten in Höhe von 18,00 Euro entstanden, weil wir die App/Coupons nicht nutzen konnten.
Ich fordere Schadenausgleich, weil Ihre Werbung mehr als irreführend war.

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Meine Forderung an Burger King GmbH: 18,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (3)


29.08.2019 | 12:42
von G. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde bis dato nur vertröstet; keinerlei Einsicht und Wille.


12.09.2019 | 13:52
von G. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Burgerking will nicht helfen und schweigt sich aus.


03.10.2019 | 17:34
von G. W. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Burgerking ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, zeigt keinerlei Einsicht, ist kundenunfreundlich und somit nicht empfehlenswert. Coupons sind ein Lockangebot, Zusagen und Versprechen werden nicht eingehalten.




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