45 Views | 25.08.2019 | 09:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2690721

Mein Pfotenland UG (Viersen)

Nachdem ich rechtliche Schritte angekündigt habe

Nach dem ich nun rechtliche Schritte gegen das Unternehmen angekündigt habe, kam mal wieder eine E-Mail

SCHLAGWORTE

Nachricht von Mein Pfotenland

Hallo, Liebe Kundin, lieber Kunde,

mit großem Bedauern müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Mein Pfotenland UG (haftungsbeschränkt) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Mönchengladbach stellen musste. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 19 IN 64/19 geführt.
Vom Amtsgericht Mönchengladbach wurde ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt. Von dort aus soll festgestellt werden, ob ein Insolvenzfall eingetreten ist oder ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Aktuell ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Sie werden nun automatisch von dort über die weitere Verfahrensweise informiert.
Aus rechtlichen Gründen ist es uns nicht mehr erlaubt, Ihren Vorgang ab sofort selber weiter zu bearbeiten. Wir bitten Sie deshalb höflichst, die automatisch folgenden Mitteilungen des Sachverständigen abzuwarten und bitten Sie insoweit vorsorglich um etwas Geduld.
Wir bedauern die eingetretene Situation außerordentlich und können uns hierfür nur in aller Form bei Ihnen entschuldigen und um Ihr Verständnis bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

Sie können auf diese E-Mail nicht antworten.
Für Antworten benutzen Sie bitte den folgenden Link: https://meinpfotenland.de/contact-us?id_customer_thread=17871&token=2RXExsU7e9h3 Mein Pfotenland - Nur das Beste für mein Tier.

Leute es gibt Kunden die schon seit Anfang des Jahres auf Ihre Ware bzw. Rückerstattung warten!

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.08.2019 | 22:39
von Berl In | Regelverstoß melden
Halloo

das Geld hat jetzt sicher ein anderer

Stammkapital: 1.500,00 EUR
https://www.northdata.de/?id=4727665027

UG Stammkapital und Rücklagen der Unternehmergesellschaft UG

Das Mindeststammkapital – wir erinnern uns: 1 Euro – muss in bar und vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufgebracht werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.



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