Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 3100 Views | 14.01.2010 | 18:24 Uhr
geschrieben von Felix Dannegger

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom Preiserhöhung durchschnittlich 29 %

Ich habe seit dem 1.3.2009 an zwei Verbrauchsstellen Verträge von FlexStrom laufen, deren Preise sich laut am 21.12.2009 versandten Mitteilung von FlexStrom um durchschnittlich 29 % erhöhen sollen.

Einzelne Preiskomponenten sollen gar um 50% steigen. Ein von FlexStrom eingeräumtes 14-tägiges Sonderkündigungsrecht verstrich aufgrund des geschickt getimten Schreibens zwischen den Weihnachtsfeiertagen.

Für Neukunden bietet FlexStrom über Verivox nach wie vor mehr oder weniger die alten, nicht erhöhten (2009) Preise an. Bei all diesen Vergleichen bleibt der Aktionsbonus unberücksichtigt. Würde ich diesen berücksichtigen, werden die Preissteigerungen noch irrsinniger.

Mehrfache telefonische Nachfragen und Verlangen, die für Neukunden angebotenen Preise zu erhalten, blieben ohne Erfolg.

Ich erwäge derzeit mit Hilfe eines Anwalts, den neuen Preisen gemäß §315 BGB zu widersprechen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Fortführung der ursprünglichen Konditionen bzw. sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses


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Kommentare und Trackbacks (11)


15.01.2010 | 10:35
von Roman Drüg | Regelverstoß melden
Der Brief wurde "angeblich" am 21.12 verschickt, danach wäre das Kündigungsrecht doch erst am 4.1. abgelaufen und nicht zwischen den Weihnachtstagen? Wenn es z.B. am 28.12 ausgelaufen wäre hätte es ja schon am 14.12 verschickt werden müssen.
Wann kam der Brief denn nun wirklich an?

15.01.2010 | 11:00
von Felix Dannegger | Regelverstoß melden
Meine Angaben stimmen schon so, Versand 21.12.2009.
Meine Beschwerde richtet sich gegen die Preiserhöhung von 29% (die im übrigen durch die Verrechnung mit einem vergangenen Aktionsbonus verschleiert werden soll) und gegen die rechtlich äußerst heikle Methode, ein Stillschweigen als Zustimmung zu werten.
Dass die 14-tägige Frist zu einem Grossteil in die eher präsenzarme Weihnachtszeit fiel (und die Befristung der Sonderkündigungsfrist in eine Fussnote gesetzt wurde), ist dabei nur das Tüpfelchen auf dem i.

15.01.2010 | 11:11
von ReclaBoxler-1256733 | Regelverstoß melden
Dass die Preiserhöhung extrem ist möchte ich nicht bezweifeln!

Die "rechtlich äußerst heikle Methode, ein Stillschweigen als Zustimmung zu werten." ist allerdings branchenüblich und passiert genauso bei RWE, Vattenfall oder wie sie alle heißen. Genau so, wie auch ein Abo einer Zeitung zb. bei Nichtkündigung verlängert wird. Und selbst mit Weihnachtstagen finde ich, dass es genug Zeit ist um den Vertrag zu kündigen. Denn dass man diese krasse Preiserhöhung nicht mitmachen möchte ist ja nicht gerade unverständlich...

Trotz der krassen Erhöhung würde ich sagen das Flexstrom hier im Recht ist - (gesetzlich festgelegte) Frist verpasst ist halt verpasst. Bleibt nur die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

15.01.2010 | 11:24
von Felix Dannegger | Regelverstoß melden
Naja, das sieht mein Anwalt anders:
Dass ich an den ursprünglich geschlossenen Vertrag (mit 8 wöchiger Kündigungsfrist) für ein weiteres Jahr gebunden bin, bestreite ich nicht. Den führe ich auch gerne fort (wie ein Zeitungsabo), aber eben zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen.
Und "branchenüblich" ist in dieser Branche ja eben leider kein Beleg für rechtliche Unbedenklichkeit. Der BGH hat jüngst entschieden, dass in Verträgen mit Verbrauchern, ein Stillschweigen gegenüber Änderungen von wesentlichen Vertragsbestandteilen eben nicht als Zustimmung fingiert werden kann.

15.01.2010 | 13:36
von ReclaBoxler-3812212 | Regelverstoß melden
Widerspruch einlegen und den alten Preis weiter zahlen, bis der Versorger bewiesen hat, dass die Preiserhöhung rechtens ist. Mit ziemlicher Sicherheit kann er das nicht. Die Preisklauseln der Versorger werden im Moment reihenweise gekippt, so dass diese die Preise in Sonderverträgen gar nicht erhöhen können. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht oder eine
Monopolstellung vorhanden ist.
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2009__2595/ContentDetail__10194/

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2009__2595/

Weitere Vorgehensweise siehe hier.
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/

15.01.2010 | 13:36
von ReclaBoxler-7810411 | Regelverstoß melden
Widerspruch einlegen und den alten Preis weiter zahlen, bis der Versorger bewiesen hat, dass die Preiserhöhung rechtens ist. Mit ziemlicher Sicherheit kann er das nicht. Die Preisklauseln der Versorger werden im Moment reihenweise gekippt, so dass diese die Preise in Sonderverträgen gar nicht erhöhen können. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht oder eine
Monopolstellung vorhanden ist.
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2009__2595/ContentDetail__10194/

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2009__2595/

Weitere Vorgehensweise siehe hier.
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/

15.01.2010 | 14:06
von Energiekenner 1. | Regelverstoß melden
Das ist doch bei den neuen Anbietern, die mit extremen Preisen Kunden ködern doch nichts Neues. Das erste Jahr ist günstig, damit man bei Verivox oder anderen Rechnern an der Spitze ist. Ab dem 2. jahr wird's dann teuer, irgendwie müssen die Preisvorteile ja wieder aufgewogen werden, denn so günstig kann in der Abwicklung niemand sein, um solche Preisvorteile zu generieren.

Ich persönlich kann da nur sagen, selbst schuld. Vorher informieren (u.a. in diesem Forum gibt es unzählige Berichte zu dieser Methode und da sind in der Regel immer 2 Unternehmen die genannt werden) und nicht nur auf den Preis schauen.

15.01.2010 | 21:01
von ReclaBoxler-4456111 | Regelverstoß melden
 spider monkey energiekenner
Glauben Sie wirklich, diese Anbieter wären extrem günstig. Ich bin der Meinung, dass die anderen extrem teuer sind. Oder was glauben Sie, wo die jährlichen deutlichen Gewinnsteigerungen der Energiekonzerne herkommen? Die Antwort lautet: Vom Abzocken der Kunden

22.01.2010 | 07:23
von Felix Dannegger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.01.2010 | 07:24
von Felix Dannegger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.01.2010 | 17:06
von Felix Dannegger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe gemäß Hinweis von ReclaBoxler-7810411 Widerspruch gegen Preiserhöhung eingelegt und angekündigt, mich ganz ordentlich an den alten Vertrag mit den alten Preisen zu halten. Prompt kam nun, nach vorherigem Beharren auf weitere 12 Monate Vertragslaufzeit, die Zustimmung zur Vertragsauflösung innerhalb von vier Wochen "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"...




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