Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 113 Views | 27.08.2019 | 09:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5551721

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfallen

Ich habe einen Gutschein für einen Paraglidingflug bekommen. In der Zwischenzeit wurde ich schwanger und mit kleinem Kind schafft man es nicht gerade, gut solchen Erlebnisgutschein einzulösen. Ich habe den Gutschein also kostenpflichtig um ein Jahr verlängert. Ich dachte, diese Verlängerung wäre ab dem Zeitpunkt der Bezahlung. Dies war wohl aber nicht der Fall. Nachdem ich letztes Jahr den Gutschein wegen schlechter Windverhältnisse nicht einlösen konnte (ich war natürlich schon angereist und der Babysitter war im Einsatz), habe ich es endlich geschafft, einen Termin zu finden, an dem das Kind unter ist und jetzt ist der verlängerte Gutschein abgelaufen. Eine weitere kostenpflichtige Verlängerung wird mir auch nicht mehr angeboten.

SCHLAGWORTE

Ich finde gerade, ein Unternehmen wie Jochen Schweizer sollte in diesem Fall kulant sein! Man zahlt schon bis zu 70% mehr dadurch, dass man den Ort flexibel wählen kann, dann sollte es doch möglich sein, einen solchen Gutschein noch einzulösen. Immerhin sind die drei Jahre Gültigkeit von Gutscheinen für Unternehmen nicht verpflichtend, sie stellen ein Minimum dar, kein Maximum.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Gültigkeit des Gutscheins


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2019 | 11:52
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen.

Gern würden wir Ihr Anliegen prüfen und Ihnen diesbezüglich eine verbindliche Rückmeldung geben.

Bitte übersenden Sie uns zur Prüfung Ihres Anliegens Ihren betreffenden Gutscheincode sowie alle wichtigen Informationen an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de.

Wir freuen uns, auf Ihre Nachricht.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

Antwort bewerten!





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: