168 Views | 02.09.2019 | 09:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2343721

Robben & Wientjes OHG (Berlin)

Angeblicher Schaden nach nächtlicher Rückgabe

Ich miete seit 10 Jahren nur Robben. Zuletzt habe ich einen mittelgroßen Transporter gemietet für eine Fernfahrt. Das Teil war so dermaßen zerbeult und zerkratzt und dreckig. Und im Übrigen meine erste Robbe mit Regensburger Kennzeichen. Aber das war sogar für einen alten Robben-Fan wie mich krass. Aber Robbe halt.

SCHLAGWORTE

Ich habe es kurz angesprochen, Berliner bin ich ja auch. Was soll‘s, ist noch nie was passiert. Robbe eben. Und nun kommt nach einem Monat ein Schreiben. Ich hätte einen Schaden verursacht. Habe ich nicht. Aber ich habe den Wagen nachts bei Robbe abgestellt und die sagen, das Risiko, selbst, wenn man den Schlüssel eingeworfen hat und der Wagen wie von ihnen gewünscht abgestellt wurde, liegt beim Mieter. Aha.

Ich stelle den Wagen da ab, was so angeboten wird. Da stand er auch gut. Rechts daneben war alles frei. Aber so wie die dort über die engen Parkplätze jagen. Kein Wunder, wenn da was passiert oder auch andere Mieter mit den Parkverhältnissen nicht zurechtkommen. Bei dem, was man so hört, wird es Zeit für einen Präzedenzfall. Von wegen die schädigen da morgens beim Rausfahren die Autos, protokollieren das nicht und schikanieren dann die Mieter.

Leute, die Robben mieten, sind meist knapp bei Kasse und können sich nicht wehren. Tja, Robbe ist für mich zwar nicht gestorben, aber fortan werde ich ein sehr nerviger Mieter sein. Und ich bin gut versichert. Einen Fall vor Gericht zu bringen, macht mir keine Angst. Ich habe den Fall mit einem Anwalt besprochen. Er sieht da gute Chancen, da die AVBs von Robben diesen Fall nicht zur Gänze abdecken; )

Also Leute: Fotos, sichert euch ab! Und nervt die wegen der Schadensaufnahme bei Anmietung und lasst Euch nicht beeindrucken. Wenn sie die Anmietung verweigern, dann zum Verbraucherschutz.

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Meine Forderung an Robben & Wientjes OHG: Rückgabe der Kaution und Rücknahme der Schadensanzeige


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Kommentare und Trackbacks (1)


10.09.2019 | 05:15
von ReclaBoxler-2343721 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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