SEG Hausgeräte GmbH (München)
Spülmaschine kurz nach Garantieablauf Fehler E09
Spülmaschine kurz nach Garantieablauf Heizpumpe defekt
Leider haben wir bereits zum zweiten Mal negative Erfahrungen mit unserer Siemens Spülmaschine gemacht. Im Jahr 2015 kauften wir einen Siemens Geschirrspüler. Nach genau 2 Jahren und 1 Monat trat ein laut Kundendienstmitarbeiter sehr seltener Fehler auf, ein Riss in der Auffangwanne, der eine Reparatur unmöglich machte.
Daraufhin kauften wir ein gleiches Gerät noch einmal (E. -Nr. SN56L530EU/48), da wir ansonsten mit dem Geschirrspüler sehr zufrieden waren und ein seltener Fehler ja nicht noch einmal auftauchen würde.
Nun, 2 Jahre und 2 Monate später, ist bei diesem Gerät die Heizpumpe kaputt. Nachdem am 5.8.2019 der entsprechende Fehlercode auftauchte und ich mit ihrer Kundendienst-Hotline telefoniert habe, wurde mir nur mitgeteilt, dass eine Reparatur zwischen 300,00 und 400,00 Euro kosten würde.
Daraufhin ließen wir von unserem örtlichen Elektriker überprüfen, ob tatsächlich die Heizpumpe kaputt ist, was dieser bestätigte. Da es scheinbar kein Einzelfall ist, dass die Geräte kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgehen und auch kein Entgegenkommen ihrer Mitarbeiter signalisiert wurde, sondern einfach davon ausgegangen wird, dass ein zwei Jahre altes Gerät für genauso viel Geld repariert werden muss, wie es neu kostet, können wir in Zukunft nur davon Abstand nehmen, weiter Siemens oder Boschgeräte zu kaufen. Für weniger Geld gibt es Produkte anderer Hersteller (z. B. Samsung), die vielleicht verlässlicher auch über die Garantiezeit hinauslaufen.
Ich finde es sehr schade, dass es hier keine Kulanzregelung gibt, die bisher zufriedene Kunden in Anspruch nehmen können
16.09.2019 | 10:02
Abteilung: Siemens Info Line
Sehr geehrte Frau Feigl,
wir bedauern, dass Ihr Geschirrspüler Grund zur Beanstandung gibt und können Ihre Enttäuschung darüber gut nachvollziehen.
Die in den Geräten eingebauten Komponenten werden auf Ihre Alltagstauglichkeit geprüft. Inwieweit während der Nutzungsdauer eines Hausgerätes ein Defekt auftritt, hängt von Faktoren ab, die nicht im Voraus bestimmt werden können. Aus welchem Grund Ihr Gerät so frühzeitig einen Defekt aufweist, können wir von dieser Stelle aus nicht sagen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass für eine Kulanzlösung eine Begutachtung des Gerätes erforderlich ist, um den Reparaturumfang festzustellen und die bevorstehenden Reparaturkosten zu ermitteln. Denn trotz gleicher Symptome (Internet) ist es möglich, dass verschiedene Fehlerursachen vorliegen, die erst durch unseren Kundendiensttechniker vor Ort ermittelt werden können. Je nach Gerätedefekt, Gerätealter und Reparaturhistorie resultiert in der Regel nach einer Überprüfung eine individuelle Kulanzentscheidung. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zwecks einer Terminvereinbarung mit unserem Werkskundendienst in Verbindung zu setzen. Diesen erreichen Sie telefonisch unter der Telefonnummer 089- 21751751.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendinst für Siemens Hausgeräte