Durch Techniker Krankenkasse endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 371 Views | 11.09.2019 | 21:52 Uhr
geschrieben von Olaf Rose

Techniker Krankenkasse (Hamburg)

Krankengeld

Bestell-/Kundennummer: G062958254

Verweigerung der Krankengeldzahlung

Nach Krankengeldende, gescheitertem Arbeitsversuch, erneuter Arbeitsunfähigkeit und geänderter Diagnose weigert sich die TK, Krankengeld zu leisten. Mein Hausarzt bestätigte mir ausdrücklich, dass sich die führende Diagnose verändert hat und es sich mithin nicht um den Hinzutritt einer weiteren Diagnose handelt.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Krankengeldzahlung, wie von mir bereits beantragt


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Kommentare und Trackbacks (2)


03.10.2019 | 21:54
von Olaf Rose noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich lasse mich in dieser Angelegenheit gegenüber der TK von einem Fachanwalt vertreten. Das Verhalten der TK ist ausgesprochen hinhaltend, was mich angesichts meiner sehr guten Erfahrungen mit der TK verwundert.
Dem Vernehmen nach sind auch andere öffentlich-rechtliche Krankenkassen mittlerweile ausgesprochen kleinlich. Dies deutet auf fortschreitende Finanzierungsprobleme hin.


25.11.2019 | 19:20
von Olaf Rose endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die TK war über meine Rentenantragstellung im April 2019 frühzeitig im maschinellen Meldeverfahren informiert. Die TK hat die Krankengeldzahlung verweigert, bis mit der Rentengewährung der Leistungsausschluss nach § 50 SGB V eingetreten ist. Fast schon mafiöse Sitten.




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