3517 Views | 25.09.2019 | 17:35 Uhr
geschrieben von Florian Fiernow

e:veen Energie eG (Hannover)

Forderung trotz eigenen Schulden

Bestell-/Kundennummer: 204721-685113

Ich hatte aus dem Jahre 2017 zu 2018 ein Guthaben von über 200,00€ bei e: veen, welches mir durch die Insolvenz nicht ausgezahlt wurde. Soweit so gut, kann man nicht ändern. Jedoch erhielt ich für das Jahr eine Nachzahlung von ca. 120,00€ was 80,00€ weniger entspricht als deren Schulden bei mir. Ich lehnte die Zahlung aus meiner Sicht zu recht ab.

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Nach 4 Monaten! bekam ich Antwort auf meine Anfrage mit dem Hinweis auf § 96 und § 94 in dem es heißt, dass eine Aufrechnung unzulässig ist, und ich bitte die Schulden zahlen muss, obwohl sie vorher schon mehr Schulden bei mir hatten. Ich sehe ja ein, dass sie mir das Geld aktuell nicht zahlen können aber dann so dreist zu sein und von mir Geld zu fordern, obwohl ich eigentlich ein Guthaben über habe, ist absolut unfassbar in einem Rechtsstaat.

Ich hänge das Schreiben als Bild mit an

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Verzicht auf Zahlung meiner Schulden, da selbst größere Schulden bei mir vorliegen


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Kommentare und Trackbacks (4)


16.10.2019 | 19:16
von Florian Fiernow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Feedback, abet da man ja selbst 5 Monate gebraucht hat, um auf meine Mail zu antworten, habe ich das auch nicht erwartet


04.11.2019 | 22:08
von Susann Kah | Regelverstoß melden
Da nur eine Zahlungpflicht hinsichtlich des verbrauchten Stroms besteht, kann das Guthaben, sofern es denn wirklich eins war "verrechnet" werden.

Bitte prüfe die Zählerstände der Insolvenzbedingten Abrechung und der Abrechnung davor. Die sollten übereinstimmen.

Lasse dir die konkreten Stromkosten seit Lieferbeginn von e: venn benennen.

Dann läuft nach meiner Schätzung eine Nachforderung ins Leere.

06.11.2019 | 20:25
von Florian Fiernow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Feedback zur Anfrage eingegangen. Ich muss vermutlich auf eine Mahnung warten. Die dann vermutlich in einem Jahr eintrifft
.


28.04.2020 | 12:59
von Saskia Hegner | Regelverstoß melden
Hallo User,

ich habe leider das gleiche Problem. Guthaben von ca. 171 EUR - in der Insolvenzmasse. Dann eine Nachforderung von etwa 15 EUR. Eveen habe ich immer mitgeteilt, dass die das mit meinen Guthaben verrechnen sollen. Aber da kommt ja auch nur ein "Bla, Bla Schreiben" zurück. So, jetzt habe ich Post vom Anwalt. Mich würde nur interessieren, wie das bei Ihnen weiter gegangen ist? Danke.



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