310 Views | 05.10.2019 | 10:22 Uhr
geschrieben von Nathanael Sommerburg

REWE Markt GmbH (Köln)

Persönlichkeitsrecht verletzt

Bestell-/Kundennummer: ----

ich möchte mich auf diesem Weg über das unprofessionelle Verhalten Ihrer Mitarbeiter im REWE Markt Roßleben beschweren.

SCHLAGWORTE

Am 23.09.2019 war ich mit einem guten Bekannten im REWE Markt in Roßleben einkaufen. Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, war, dass er etwas mitgehen lassen hat, ohne zu bezahlen.
Am darauffolgenden Tag wurden wir von einem Mitarbeiter des Marktes daraufhin angesprochen. Ein weiterer Bekannter, der damit nichts zu tun hatte, wurde direkt von diesem Mitarbeiter beschimpft, was dann durch einen weiteren Mitarbeiter aufgeklärt werden konnte.
Uns wurde durch Ihn mitgeteilt, das sollte es noch einmal, vorkommen wir eine Anzeige und 1 Jahr Hausverbot bekommen. Ich habe versucht zu erklären, dass ich mit diesem Diebstahl nichts zu tun hatte und auch nichts davon wusste. Der Mitarbeiter glaubte mir nicht, aber für mich war das damit erledigt.
In den darauffolgenden Tagen ermahnte mich Herr F. Mitarbeiter des REWE Markts Roßleben, mehrfach vor anderen Kunden wegen des Vorfalls, woraufhin mich die Kunden ansprachen, ob ich denn klauen würde. Hiermit hat er Grenzen überschritten, die meine Persönlichkeit verletzen.
Am 27.09.2019 wurde durch Herrn F. die Marktleiterin an die Kasse gerufen, die mir mitteilte, dass dies vorerst mein letzter Einkauf ist und ich 1 Jahr Hausverbot habe. Als ich fragte, warum da ich mir keiner Schuld bewusst bin, bekam ich als Antwort, sie muss es nicht begründen, da sie das Hausrecht hat. Diesbezüglich wenden wir uns auch an die Verbraucherzentrale. Des Weiteren behalte ich mir das Recht vor rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter Herrn F. einzuleiten (Verleumdungsanzeige), da er weiterhin behauptet, ich hätte Schmiere gestanden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Aufklärung des Vorfalls


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


05.10.2019 | 13:48
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Unabhängig davon, ob ein Diebstahl vorliegt, welches ein Hausverbot rechtfertigen kann. Hausverbot müssen in Supermärkte begründet werden.
Das steht sogar hier:
https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/verbraucherrecht__hausverbot-im-supermarkt__rechtsanwalt-alsdorf__3113/

05.10.2019 | 19:08
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Dies ist meines Wissens nach ein privat geführter Rewe Markt, also macht es Sinn sich direkt an die Franchise Nehmerin zu wenden. Rewe direkt wird sich hier eh nicht zu Wort melden. Drohungen bringen zumeist auch nichts. Entweder Sie erstatten jetzt Anzeige oder lassen es sein.

06.10.2019 | 10:54
von Dirk Kienitz | Regelverstoß melden
Was sagt den Ihr "Bekannter"zu der Beschuldigung?
hierzu haben Sie leider keine Angaben gemacht.
Hat er oder hat er nicht gestohlen?
Wichtig wäre auch was der Mitarbeiter des Rewe Marktes angegeben hat.
Vermutet er nur einen Diebstahl oder hat er konkret etwas beobachtet?
Weiter wäre zu klären,
wenn an dem besagten Tag ein Diebstahl begangen wurde warum hat man Sie beide nicht am Ausgang aufgehalten bzw. kontrolliert?
Alles sehr merkwürdig.
An der Kasse jemanden zu ermahnen nicht zu klauen ist schon heftig.
Dann tage später ein Hausverbot auszusprechen ist unlogisch.
Entweder ist ein Diebstahl begangen worden oder nicht.
hilfreich auf jedenfall wäre es gewesen Ihr "Bekannter"hätte zu diesem Vorfall bzw. klärung etwas beigetragen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: