Von PVZ Pressevertriebszentrale beantwortete Beschwerde. | 235 Views | 11.10.2019 | 08:16 Uhr
geschrieben von Frank Siegler

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

Abo berechnet, Nachweis über Abschluss nicht vorhanden

Abo untergeschoben, Strafanzeige wegen Betrug.

Vielen Dank für Ihre Antwort, welche jedoch in einem wesentlichen Punkt absolut nicht ausreichend ist. Welcher dies ist können Sie sich sicher bereits Denken. Sie bleiben den Nachweis, dass tatsächlich ein Abonnement bei Ihnen abgeschlossen wurde schuldig. Ihre Aussage "(Hinweis: Ohne diese Bestätigung hätte der Bestellvorgang überhaupt nicht abgeschlossen werden können.)"kann ich wohl nur als besseren Witz verstehen.

SCHLAGWORTE

Behaupten kann ich ja vieles, nur wo bleibt da der Beweis: IP Adresse, Datum, Uhrzeit, Protokoll, etc. Da Sie nicht in der Lage oder gewillt sind, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, muss ich davon ausgehen, dass sie: a. Entweder dazu nicht in der Lage sind oder b. dazu nicht bereit sind, da es sich um eine Falschaussage oder Fehler ihrerseits handelt und Sie sich nicht strafrechtlich belasten möchten.

Im Gegenzug stelle ich in dieser Form damit fest, dass ich nie ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen habe. Denken Sie daran: Sie sind in diesem Fall beweispflichtig, nicht ich. Damit bleiben alle Aussagen meines Schreibens vom Schreibens vom 03.10.2019 bestehen.

Sie haben die Wahl: a. Sie erklären schriftlich das ein entsprechendes Abonnement nie von mir abgeschlossen wurde. Sie erstatten die die bereits von mir gezahlten Abonnementgebühren in Höhe von 54,60 Euro bis zum 17.10.2019. Eine Fristverlängerung kann Ihnen nicht gewährt werden, da Sie der Forderung zum Nachweises des Abschlusses, welcher in meinem Schreiben vom 03.10.2019an Sie gerichtet war, in keiner Weise entsprochen haben. Jedwede Verzögerung wird von mir mittels gerichtlich erworbenenen  Mahnbescheides mit zusätzlich Kosten belegt werden.

b. Sie leisten der Aufforderung nicht Folge. In diesem Fall behalte ich mir vor Anzeige gegen Ihr Unternehmen erstatten. In beiden Fällen kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie ein Interesse daran haben, dass dieser Sachverhalt und damit Ihr gesamtes Geschäftsgebaren in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird. Entsprechende Schreiben, samt dem gesamten geführten Schriftwechsel, bereite ich gerade für alle notwendigen Institutionen vor. Noch können Sie diese negative Publicity stoppen.

Wenn Sie bis zum 17.10.2019 den Nachweis über den angeblich von mir getätigten Abonnementabschluss führen können, so werden ich den Rechnungsbetrag umgehend begleichen. Dies jedoch ohne die von Ihnen berechnete Mahngebühren, da Sie der Aufforderung des Nachweises trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerungen von mir, nicht nachgekommen sind. Sie können nicht annehmen, dass ich irgendwelche Rechnung ungeprüft begleichen kann. Um die Sache gerichtsfest zu machen, geht Ihnen dieses Schreiben wie immer auch per Fax mit qualifizierenden Sendebericht zu.

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Erstattung der bereits gezahlten Abonnementgebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2019 | 17:11
Firmen-Antwort von: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Abteilung: Kommunikation & Development

Sehr geehrte Verfasserin, sehr geehrter Verfasser dieser Beschwerde,

wir bedauern es sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde haben und möchten uns für alle dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wenden Sie sich aber gern an feedback spider monkey pvz.de. Nennen Sie uns Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie Ihre Kundennummer und wir nehmen uns Ihrer Sache an.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Ihre Geduld danken wir Ihnen vielmals im Voraus.

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Ihre PVZ Pressevertriebszentrale

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.11.2019 | 20:08
von Frank Siegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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