606 Views | 23.11.2019 | 21:45 Uhr
geschrieben von Egon Kotschwar

Rechtsanwalt A. Babelotzky (Neustadt)

Rechtsanwalt steckt Kopf in den Sand!

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Rechtsanwalt übernimmt Mandat und bringt mich an den Rand meiner Existenz gegen (Barmeinia - Versicherung)

Habe in der Anwaltskanzlei B. den zuständigen Anwalt, der mir von der Anwaltsauskunft als einer von 5 kompetenten Anwälten in Deutschland aufgesucht und habe Ihm in diesem Fall später auch Mandat erteilt, diesen Fall zu übernehmen.

SCHLAGWORTE

Ich hatte Ihm am 05. November 2016 per Mandat übertragen, dass er Klage gegen die Barmenia Versicherung wegen ungerechtfertigter Kündigung und erfundenen Ordnungswiedrigkeiten Klage zu erhobener Anwalt. Danach vernahm ich keine Reaktion und fragte nach. Normal ein Anruf!

Obwohl ich bereits bei Mandatsübergabe vermerkt hatte, dass ich die Kosten der Klage privat bezahle, stellte er einen Antrag bei meiner Rechtschutz. Dies hätte seiner Aussage nach mehr als 5 Wochen gedauert, um eine Antwort zu bekommen. Nach Fristsetzung bekam ich am 29.12.2016 die Nachricht er habe eine ** Einstweilige Verfügung beantragt **

Das Mandat bezog sich aber darauf, dass er Klage führt. (Schriftverkehr nachweisbar)

Da der Streitwert aber bereits bei 6 800,00 € lag, war es die falsche Gerichtsbarkeit somit war das Landgericht HD zuständig. Kurz gesagt, das Landgericht urteilte, dass die Einstweilige Verfügung nichtig ist --- Fehlender Verfügungsgrund ----Eine Überprüfung des Urteils und der Übernahme dessen durch einen anderen Anwalt brachte auch keine Erfolge. Der prüfende Anwalt teilte mir lediglich mit, dass ich meinen Anwalt weiterbehalten soll und ihn für Vermögensschäden haftbar machen solle. Dass die zu erfolgende Verhandlung beim OLG in Karlsruhe auch nichts bringen würde - erfolgte Berufung. Diese schlug daraufhin auch genauso fehl. Abgewiesen auf Grund --- Fehlendem Verfügungsgrund --- Einem weiteren Anwalt übergab ich die Überprüfung des vorliegenden und wurde darüber aufgeklärt, dass diese Prozesse nie Erfolg gehabt hätten. Vollkommen unnötig! War auch nicht so beauftragt!

Erfolg --- Ich habe den Prozess nun von neuem zu beginnen - 2 Jahre umsonst.

Aus den Forderungen an meine Versicherung von damals 6 800,00 € haben sich nun inzwischen mehr als 150 000,00 € entwickelt und ich bin nach wie vor krank.

Über die zuständige Anwaltskammer wegen meiner Beschwerde bekam ich die Anschrift der Vermögens - Schadenhaftpflicht - Versicherung des Anwalts und habe meine Ansprüche an diese mitgeteilt. ---- Reaktion keine -----

Bei der Barmenia war mein Arbeitsausfall durch Krankheit mit dem Minimalbetrag, der zur monatlichen Sicherung meiner Existenz notwendig war versichert.

Es stell sich nun in folgender Form die Konstellation wie folgt dar.:

Ich habe bei meiner anderen Krankenversicherung nur noch einen Notlagentarif

- bezahle meine Arztkosten selbst und meine Zusatzversicherungen -- (Zahn) wurden gekündigt. Eine dringende Kiefer,- und Zahn,- OP kann deshalb nicht erfolgen - diese Maßnahme ist aber schon seit 6 Jahren unumgänglich. Hinzu kommen Forderungen auf Grund Schmerzensgeld in 6-stelliger Höhe. Es vergeht kein Tag, dass ich Bissverletzungen im Backenbereich und an der Zunge erleide.

Biete jedem Anwalt, der diesen Fall übernimmt 20 000,00 € Provision für eine Übernahme und Erfolgsaussicht bei Erfolg zusätzlich zum Honorar!

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Meine Forderung an Rechtsanwalt A. Babelotzky: Regress für konkret missratene Klagebegründung - und falscher Klageführung - Unfähigkeit


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


24.11.2019 | 03:53
von Egon Kotschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von meiner Krankenversicherung die
Erhöhung der Beitäge ab 01.01.2020 mitgeteilt
bekommen --- mehr nicht.


01.12.2019 | 14:12
von Egon Kotschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anwalt hätte schon seit 15.08.2019 eine Erklärung für sein Handeln abzugeben.
Macht er einfach nicht.


16.12.2019 | 10:11
von Egon Kotschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.01.2020 | 11:07
von Egon Kotschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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