Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein nicht einlösbar - wegen Fehlinformation
Bestell-/Kundennummer: 5503199990
Zu Weihnachten 2013 wurde uns ein Gutschein über House running (UGUAD57LSTTAM8WJ) geschenkt. Jedoch konnten wir uns nicht dazu entschließen dieses Event zu besuchen. Daher hatte ich am 12.12.2016 bei der Hotline angerufen und gefragt, ob eine Umtausch und eine Verlängerung möglich ist. Ich habe mit einem Mitarbeiter gesprochen. Da mir mitgeteilt wurde, dass bei einem neuen Gutschein die Gültigkeitsdauer neu läuft, habe ich den Gutschein über House running Gutschein in oben aufgeführte Gutscheine für eine Schneeschuhtour umgetauscht und einen Aufpreis von 169,80 Euro gezahlt.
Am 16.12.16 wurden mir die neuen Gutscheine zugesandt. Im Januar 2019 wollte ich nun die Schneeschuh-Tour Gutscheine einlösen, da dies wegen Krankheit leider nicht früher möglich war. Jedoch sind diese bereits am 31.12.2016 abgelaufen. Darüber hatte mich der Mitarbeiter, der den Umtausch vorgenommen hatte, nicht informiert.
Im Januar habe ich dann mich schriftlich bei der Jochen Schweizer GmbH beschwert.
Bis zum Juli 2019 habe ich keine Reaktion erhalten. Daher habe ich am 20.07.19 eine neue Beschwerde eingereicht.
Darauf wurde ich am 20.08.19 per E-Mail informiert, dass Gutscheine grundsätzlich nicht länger als 3 Jahre gültig sein können.
Ich habe per E-Mail geantwortet, dass ich Ende Dezember einen neuen Gutschein gekauft habe, unter Zuzahlung von 169,80 Euro. Da ich nicht informiert wurde, dass dieser Gutschein nur bis 31.12.16 gilt. Ich hätte diesen Gutschein überhaupt nicht einlösen können, da es keinen Termin mehr in 2016 gab. Somit wurde ich nicht richtig informiert.
Am 09.10.19 bekam ich dann noch ein Antwort, dass alles verjährt ist.
Meine Argumentation für die Erstattung des Aufzahlungsbetrages:
Hätte mir Ihr Mitarbeiter bei meinem Telefonat im Dezember 2016 nicht zugesichert, dass die umgetauschten Gutscheine die Gültigkeitsdauer verlängern, hätte ich keinen Umtausch, der mich 169,80 Euro gekostet hat, vorgenommen. Am Tag des Telefonates wäre mich schon klar gewesen, dass die Schneeschuhtour in 2016 nicht mehr einlösbar war. Das hätte auch Ihrem Mitarbeiter klar gewesen sein müssen.
Meine Entscheidung die Schneeschuhtour zu buchen beruhte auf der Fehlinformation Ihres Mitarbeiters. Des Weiteren hatte ich im Telefonat klar geäußert, dass eine Verlängerung gewünscht. Dies hat er versäumt zu erledigen.
Da die Beratung durch den Mitarbeiter nicht umfassend und korrekt war, bitte ich Sie die Gültigkeit der Schneeschuhtour zu verlängern.
Ich fühle mich abgezockt.
25.11.2019 | 09:18
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Liebe Kundin, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist eine Verlängerung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wie unser Kundenservice Ihnen bereits mitteilte unterliegen unsere Gutscheine einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Bei einem Umtausch wird die Gültigkeit des ursprünglichen Gutscheins übernommen. Es tut uns leid, Ihnen keinen positivere Nachricht geben zu können. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit bei unserem Kundenservice melden, falls weitere Fragen auftauchen sollten. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team