Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 184 Views | 23.11.2019 | 16:00 Uhr
geschrieben von Kornelia Dehn

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein nicht einlösbar - wegen Fehlinformation

Bestell-/Kundennummer: 5503199990

Zu Weihnachten 2013 wurde uns ein Gutschein über House running (UGUAD57LSTTAM8WJ) geschenkt. Jedoch konnten wir uns nicht dazu entschließen dieses Event zu besuchen. Daher hatte ich am 12.12.2016 bei der Hotline angerufen und gefragt, ob eine Umtausch und eine Verlängerung möglich ist. Ich habe mit einem Mitarbeiter gesprochen. Da mir mitgeteilt wurde, dass bei einem neuen Gutschein die Gültigkeitsdauer neu läuft, habe ich den Gutschein über House running Gutschein in oben aufgeführte Gutscheine für eine Schneeschuhtour umgetauscht und einen Aufpreis von 169,80 Euro gezahlt.

SCHLAGWORTE

Am 16.12.16 wurden mir die neuen Gutscheine zugesandt. Im Januar 2019 wollte ich nun die Schneeschuh-Tour Gutscheine einlösen, da dies wegen Krankheit leider nicht früher möglich war. Jedoch sind diese bereits am 31.12.2016 abgelaufen. Darüber hatte mich der Mitarbeiter, der den Umtausch vorgenommen hatte, nicht informiert.

Im Januar habe ich dann mich schriftlich bei der Jochen Schweizer GmbH beschwert.

Bis zum Juli 2019 habe ich keine Reaktion erhalten. Daher habe ich am 20.07.19 eine neue Beschwerde eingereicht.

Darauf wurde ich am 20.08.19 per E-Mail informiert, dass Gutscheine grundsätzlich nicht länger als 3 Jahre gültig sein können.

Ich habe per E-Mail geantwortet, dass ich Ende Dezember einen neuen Gutschein gekauft habe, unter Zuzahlung von 169,80 Euro. Da ich nicht informiert wurde, dass dieser Gutschein nur bis 31.12.16 gilt. Ich hätte diesen Gutschein überhaupt nicht einlösen können, da es keinen Termin mehr in 2016 gab. Somit wurde ich nicht richtig informiert.

Am 09.10.19 bekam ich dann noch ein Antwort, dass alles verjährt ist.

Meine Argumentation für die Erstattung des Aufzahlungsbetrages:

Hätte mir Ihr Mitarbeiter bei meinem Telefonat im Dezember 2016 nicht zugesichert, dass die umgetauschten Gutscheine die Gültigkeitsdauer verlängern, hätte ich keinen Umtausch, der mich 169,80 Euro gekostet hat, vorgenommen. Am Tag des Telefonates wäre mich schon klar gewesen, dass die Schneeschuhtour in 2016 nicht mehr einlösbar war. Das hätte auch Ihrem Mitarbeiter klar gewesen sein müssen.

Meine Entscheidung die Schneeschuhtour zu buchen beruhte auf der Fehlinformation Ihres Mitarbeiters. Des Weiteren hatte ich im Telefonat klar geäußert, dass eine Verlängerung gewünscht. Dies hat er versäumt zu erledigen.

Da die Beratung durch den Mitarbeiter nicht umfassend und korrekt war, bitte ich Sie die Gültigkeit der Schneeschuhtour zu verlängern.

Ich fühle mich abgezockt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Aufzahlungsbetrages wegen Fehlinformation durch Sie


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2019 | 09:18
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Liebe Kundin, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist eine Verlängerung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wie unser Kundenservice Ihnen bereits mitteilte unterliegen unsere Gutscheine einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Bei einem Umtausch wird die Gültigkeit des ursprünglichen Gutscheins übernommen. Es tut uns leid, Ihnen keinen positivere Nachricht geben zu können. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit bei unserem Kundenservice melden, falls weitere Fragen auftauchen sollten. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


28.11.2019 | 13:22
von Kornelia Dehn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wieder nur auf Verjährungsfrist hingewiesen. Ich würde nicht richtig beraten. Es kann doch nicht sein, dass ich weitere 160 Euro zahle, die zwei Wochen später verjährt sein sollen. Ich werde jetzt weitere Schritte einzuleiten.


05.12.2019 | 18:10
von Kornelia Dehn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nur eine lapidare Antwort. Der Kundendienst hat seinen Namen nicht verdient. Ich würde nicht richtig beraten. Das ist reine Abzocke. Ich habe am 16.12. einen Aufpreis von 161 Euro gezahlt. Zwei Wochen später soll die Verjährung eingetreten sein. Ich hatte keine Chance die Schneeschuh Wanderung in diesem kurzen Zeitraum einzulösen. Ich bin sehr enttäuscht. Nie wieder Jochen Schweizer!


19.12.2019 | 23:05
von Kornelia Dehn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundendienst hat seinen Namen nicht verdient. Das ist reine Abzocke!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: