91 Views | 23.11.2019 | 16:05 Uhr
geschrieben von Daniel Veselinovic

O2 (München)

O2 can`t do wäre wohl der treffende Slogan

Nachdem es nun schon seit Dienstagmorgen zu einem totalen Internet und Telefonausfall kam, war ich gegen Mittag so frei, diesen als Störung zu melden. Anscheinend konnte man den Fehler nicht nachvollziehen und ordnete einen Technikerbesuch an. Nicht etwa während der vertraglich vereinbarten Entstörfrist von 24 Stunden, sondern satte 48 Stunden später, nämlich am Donnerstagabend bis 20:00 Uhr. Ich erinnere noch einmal:

SCHLAGWORTE


Zitat:

Leistungsbeschreibung für Festnetz-Privatkundenprodukte Stand: Juni 2018
6 Kundenservice und Entstörung

6.1 Die Kundenbetreuung ist im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten täglich in der Zeit von 0 bis 24:00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind unter www.o2online.de aufgeführt.

6.2 Der Anbieter nimmt täglich von 0.00 bis 24:00 Uhr Störungsmeldungen entgegen. Geht die Störungsmeldung werktags (montags 00:00 Uhr – freitags 20:00) ein, beseitigt der Anbieter die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beim Anbieter. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20:00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist während des Feiertages ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt.

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6.3 Ist zur Entstörung ein Technikerbesuch beim Kunden erforderlich, wird dem Kunden ein Termin für werktags 8:00 bis 14:00 Uhr oder 14:00 bis 20:00 Uhr oder samstags 8:00 bis 16:00 angeboten. Eine weitere Eingrenzung der Zeitfenster ist nicht möglich. Kommt der Technikerbesuch aus vom Kunden zu vertretenen Umständen nicht oder erst später zustande, entfällt die Entstörungsfrist gem. Ziffer 6.2.

Leider konnte oder wollte die Dame am anderen mir hier nicht helfen - an Verträge muss sich wohl nur der Kunde halten. O2 steht es anscheinend frei sich an seinen Teil des Vertrags so zu interpretieren, wie er es für richtig hält und legt diesen nach eigenem Ermessen aus. Ich könnte ja eine Beschwerde einreichen.

Vielleicht zahle ich einfach zukünftig, so wie ich es für richtig halte oder buche mir tolle Funktionen dazu - hier kann ja anscheinend jeder machen, was er will.
Auch interessant - Laut AGB darf der Hotliner mich nicht mit einem Vorgesetzten verbinden - sich aber gleichzeitig nicht an die eigenen halten ist schon fast ein schlechter Scherz.

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-leistungsbeschreibung-dsl/

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