230 Views | 27.11.2019 | 17:55 Uhr
geschrieben von Jens M.
eBay (Kleinmachnow)
Jeder gewerbliche Verkäufer muss bei eBay eine Widerrufsbelehrung hinterlegen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen bzgl. Onlinehandel Fernabsatzgesetz nachzukommen. Die Widerrufsbelehrung beschreibt, wie sich der Käufer bei einem Vertragsabbruch innerhalb von z. B. 14 Tagen verhalten muss. Nämlich dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung über den gewünschten Widerruf zukommen zu lassen. In der Realität sieht das aber anders aus: kein Käufer erstellt eine Widerruf-Erklärung. eBay winkt quasi jede Rückgabeanfrage durch, ohne dass eine einzige Widerruf-Erklärung existiert oder abgegeben wurde. Sind "derartige Widerrufe" eigentlich rechtlich wirksam? Darf eBay dann überhaupt rechtlich unklare Widerrufe für Käufer durchwinken?
Meine Forderung an eBay:
Klärung der rechtlichen Lage
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
In der Praxis läuft es natürlich so, wie von ihnen beschrieben: Der Kunde sendet innerhalb der Widerrufsfrist den Artikel zurück, der Händler wertet dies als Widerruf und erstattet den Kaufpreis.,
Rechtlich gesehen reicht also ein kommentarloses Rücksenden der Ware nicht aus. Es muss erkennbar sein, dass der Kunde widerruft.
Nur: Aus welchem Grund (außer sich vor den Folgen des Widerrufs zu drücken) sollte der Händler auf den exakten Ablauf laut Gesetz bestehen? Ein Händler kann dies tun, klar. Aber dann muss er auch mit Folgen (schlechte Bewertungen, schlechter Ruf, einbrechender Umsatz) leben.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst