230 Views | 27.11.2019 | 17:55 Uhr
geschrieben von Jens M.

eBay (Kleinmachnow)

Widerrufsbelehrung wird von eBay und Käufern ignoriert!

Jeder gewerbliche Verkäufer muss bei eBay eine Widerrufsbelehrung hinterlegen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen bzgl. Onlinehandel Fernabsatzgesetz nachzukommen. Die Widerrufsbelehrung beschreibt, wie sich der Käufer bei einem Vertragsabbruch innerhalb von z. B. 14 Tagen verhalten muss. Nämlich dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung über den gewünschten Widerruf zukommen zu lassen. In der Realität sieht das aber anders aus: kein Käufer erstellt eine Widerruf-Erklärung. eBay winkt quasi jede Rückgabeanfrage durch, ohne dass eine einzige Widerruf-Erklärung existiert oder abgegeben wurde. Sind "derartige Widerrufe" eigentlich rechtlich wirksam? Darf eBay dann überhaupt rechtlich unklare Widerrufe für Käufer durchwinken?

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.11.2019 | 21:19
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ein Kunde muss nach dem Wortlaut des Gesetzes seinen Widerruf dem Händler gegenüber erklären. Soweit das Gesetz.

In der Praxis läuft es natürlich so, wie von ihnen beschrieben: Der Kunde sendet innerhalb der Widerrufsfrist den Artikel zurück, der Händler wertet dies als Widerruf und erstattet den Kaufpreis.,

Rechtlich gesehen reicht also ein kommentarloses Rücksenden der Ware nicht aus. Es muss erkennbar sein, dass der Kunde widerruft.

Nur: Aus welchem Grund (außer sich vor den Folgen des Widerrufs zu drücken) sollte der Händler auf den exakten Ablauf laut Gesetz bestehen? Ein Händler kann dies tun, klar. Aber dann muss er auch mit Folgen (schlechte Bewertungen, schlechter Ruf, einbrechender Umsatz) leben.

04.12.2019 | 18:18
von Jens M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.01.2020 | 09:33
von Jens M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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