403 Views | 05.12.2019 | 12:00 Uhr
geschrieben von Sabrina Müller

Klarna (Stockholm)

Klarna mahnt und klärt Problem nicht!

Bestell-/Kundennummer: 2976170490439

Seit Juli diesen Jahres ärgere ich mich mit Klarna herum.

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Leider habe ich eine Bestellung bei Lava Art getätigt. Die 1. Lieferung hat schon über 3 Wochen gedauert.

Darauf wollte ich die 1. Lieferung stornieren bzw. keine Ware mehr erhalten. Leider ist es auch eine Abofalle! Das 2. Päckchen erfolgte kurz danach mit dem doppelten Preis versteht sich.

Darauf forderte ich Lava Art auf bitte die Lieferung zurückzunehmen, da der Abstand zwischen der 1. Und 2. Lieferung sowieso zu kurz war, um überhaupt das Produkt zu testen. Haben sich natürlich schön Zeit gelassen für die 1. Lieferung!

Nun gut ich musste die 1. Lieferung zahlen, darauf teilte ich Klarna mit, dass ich die 2. Lieferung nicht zurückschicken darf, laut Lava Art. Ich diese aber nicht zahlen werde. Ich habe versucht mit Lava Art zu kommunizieren. Sie stellten sich komplett quer.

Ich teilte Klarna mein Anliegen mehrmals mit.

Dann kam von Klarna, ich hätte nicht auf ihre E-Mail geantwortet, was nicht stimmt, habe ja noch alle E-Mails, die ich dann in Kopie an Klarna weitergeleitet habe.

SCHLAGWORTE

Es kam sogar einmal keine E-Mail von Klarna bei mir an, was sie behaupteten.

Der Support sicherte mir zu sich zu kümmern, wieder Erinnerung zur Zahlung, das mehrmals!

Dann sicherten sie mir wieder zu, mir zu helfen, ich solle die E-Mail Konversation zwischen Lava Art und mir zusenden. Habe ich getan!

Die letzte E-Mail von Klarna ist dann der Knüller, ich soll mich selbst mit Lava Art in Verbindung setzen, sie hätten aber Lava Art kontaktiert! Ich schrieb Klarna eine E-Mail, wie sie mit Lava Art verblieben seien, natürlich wieder keine Antwort! Heute die Mahnung mit Mahngebühren. Ich fühl mich richtig abgezockt!

Versteh das wer will, aber bei PayPal hab ich solche Probleme noch nie gehabt.

Hier die letzte E-Mail von Klarna:

Hallo Sabrina,

wir wurden vor Kurzem darüber informiert, dass deine Rechnung 2976170490439 zur Bestellung bei LAVA ART AS inkorrekt ist.

Wir standen hierzu in Kontakt mit LAVA ART AS und möchten dich bitten, den Händler direkt zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden. Das Anliegen wird dadurch schneller geklärt werden.

Wir begrüßen eine Rückmeldung bis spätestens zum 14.11.2019. Auf diese Weise können wir mit der Bearbeitung des Anliegens fortfahren.

Wir bedanken uns im Voraus und wünschen dir einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Auf diese E-Mail habe ich geantwortet! Geht mir echt auf die Nerven. Alles aber nicht professionell.

Wozu bitte ich Klarna um Klärung, wenn ich es dann selbst klären soll?

Lava Art verweigert die Rücknahme und will das ich zahle, Klarna weigert sich mir mal zu antworten.

Im Anhang die Aborichtlinie von Lava Art, was ich auch Klarna mitteilte.

Dort hatte ich, ja schon die 1. Rechnung pausiert, da ich die Ware erst nach über 3 Wochen erhielt.

Kundendienst

Klarna Bank AB (publ)

Kontaktinformation:

www.klarna.com/de/kundenservice

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Meine Forderung an Klarna: Zurücknahme Mahnung, keine Zahlung der Rechnung, Antwort von Klarna


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


12.12.2019 | 20:06
von Sabrina Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.12.2019 | 20:45
von Sabrina Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.01.2020 | 21:42
von Sabrina Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarna hat am 05.01.19 nochmals eine Mahnung geschickt, ohne auf meine E-Mails zu antworten.
Nicht mal eine Woche später haben sie mir ein Inkassounternehmen auf den Hals gehetzt.
Nachdem ich telefonisch, per E-Mail & per Post gestalkt wurde, habe ich auch dort Einspruch eingelegt.
Beschwerde beim Verbraucherschutz ist ebenfalls raus.
Nun soll ich dem Inkassounternehmen bis 27.01.2019 alle Konversationen als Beweis bzw den Grund meines Einspruchs zuschicken, sonst wäre der Einspruch nicht gültig.


19.05.2021 | 06:55
von Sabrina Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Post von Rechtsanwältin Monika Mumm🤬




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