Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin)
Finanzielle Zerstörung zur Leistungsverweigerung
Bestell-/Kundennummer: 63 260562 T007 7733
Nachdem ich nach längerer Erkrankung in 2015/2016 zunächst durch die Krankenkasse aufgefordert war, bei der Rentenversicherung eine med. Reha zu beantragen, wurde mir diese zunächst abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt. Aus dieser med. Reha wurde ich dann mit einem Restleistungsvermögen von
Erst im weiteren Verlauf des Sozialgerichtsverfahrens, in dem wieder ein Gutachten gerichtlich angeordnet wurde und ich dann noch selbst ein weiteres ärztliches Gutachten, das ich vorauslegen musste verlangt hatte, ist mir bei konkreter Nachfrage bzgl. der Beweisfragen an den Gutachter klargeworden, warum das Ergebnis vom Abschlussbericht der Reha-Klinik abweicht. Mein Hinweis an das Gericht zu den fehlerhaften Beweisfragen lief zunächst ins Leere.
Erst im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht wurde dann meine Begründung verstanden und der Leistungsträger lenkte scheinbar ein, sodass auch kein Urteil gefällt wurde (Ich schreibe dies deshalb ausführlich, dass man den Sinn versteht. Es klingt immer besser einen Vergleich zu schließen als ein Urteil zu kassieren, zeitlich bewegen wir uns im Mai 2019).
Aus sozialrechtlichen Aspekten kann nur ein grundsätzlicher Anspruch auf LTA Leistungen rechtlich begehrt werden. Deshalb wurde eine Maßnahme zur Berufsfindung im Gerichtsvergleich zur Feststellung der beruflichen Leistungsfähigkeit festgehalten.
Zunächst wurde dann von der DRV Beratungsstelle in Heilbronn ein sogenanntes Reha Gespräch eingeleitet, bei dem mir eine allgemeine berufliche Reha Maßnahme zugeteilt werden sollte, die überhaupt keine Qualifizierungsmerkmale aufweist. Erst nach Verweis auf den gerichtlichen Vergleich wurde dann die Berufsfindung vom Leistungsträger eingeleitet, zu der ich dann zeitnah für mehrere Wochen eingeplant wurde.
Wer jetzt glaubt, Ende gut - Alles gut. der irrt gewaltig. Durch den langen Rechtsweg sind schon längst alle sozialrechtlichen Ansprüche wie Krankengeld und Arbeitslosengeld aufgebraucht. Das ganze Leben wird über den Zeitraum der Aufklärung der Ansprüche mit ungewissem Ausgang auf den Kopf gestellt. Der Anspruchsteller muss sich über den gesamten Rechtsweg selbst um sein finanzielles Überleben kümmern. Das Familienleben ist längst umstrukturiert worden, Aufgabenverteilungen völlig verändert um das finanzielle Überleben zu sichern.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ein Antrag auf sogenanntes Übergangsgeld wird auch nach Anerkenntnis von LTA Ansprüchen wieder abgelehnt, weil sich irgendein besonders Schlauer überlegt hat, dass eine LTA Maßnahme in Form von Berufsfindung/Arbeitserprobung zu verwaltungsrechtlichen Leistungen gehört und der Teilnehmer hier kein Übergangsgeld bekommt. Wieso ein Teilnehmer, der Vollzeit an dieser Maßnahme teilnehmen muss, weil bei Teilnahmeverweigerung weitere Leistungen versagt würden, keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben soll verschließt sich jedem logischen Sachverstand.
Erst Recht dann, wenn der Teilnehmer deshalb schon längst keine finanziellen Leistungen mehr erhält, weil der Leistungsträger alle Möglichkeiten des Rechtswegs nutzt um dem Leistungsempfänger seine Ansprüche zu versagen. Ich werde jetzt noch die Ansparrücklagen meines Sohnes aufbrauchen. Weitere Kredite werde ich mangels Einkommen nicht erhalten. Die angefallenen Zinsen und alle bisher entstandenen Kosten werden auch nicht vom Leistungsträger ersetzt.
Ich bin jetzt schon beunruhigt, was als nächstes kommt. Jedenfalls gehe ich jetzt schon davon aus, dass den Leistungsträger auch das Ergebnis der Berufsfindungsmaßnahme nicht interessieren geschweige denn akzeptieren wird. Er kann ja wieder auf Zeit spielen, getreu seinem Motto "Wir sparen, koste es was es wolle". Jeder Leser sollte wissen, dass ein Leistungstragender Sozialversicherung in der Regel nie für die Schäden, die er anrichtet schadenersatzpflichtig oder entschädigungspflichtig wird.
Wenn der Leistungsantrag eines Versicherten gerechtfertigt war, z. B. durch einen gerichtlichen Vergleich, dann ist auch der weitere finanzielle Unterhalt vom Leistungsträger sicher zu stellen, weil der Verlust durch das Versagen der Leistung entstanden ist!
Völlig daneben ist auch, dass der Leistungsträger sich einfach den Ergebnissen der beauftragten Institutionen wie Reha-Kliniken und oder Berufsbildungswerken ohne irgendwelche Konsequenzen widersetzen kann. Für was werden diese Stellungnahmen gemacht, wenn sie dann durch den Leistungsträger nur nach Gutdünken verwendet werden?
. Restleistungsvermögen unter 3 Std. /tgl. in meinem zuletzt ausgeübten Beruf, am allgemeinen Arbeitsmarkt mit Einschränkungen 6 Std. und mehr leistungsfähig und weiter arbeitsunfähig entlassen worden. In der Folgezeit war ich arbeitssuchend und aufgrund meiner Erkrankung bescheinigt von der Arbeitsagentur weiter nicht in meinem Berufsfeld vermittelbar.
Aktueller Stand:
Auch mein Widerspruch gegen die Ablehnung der Gewährung von Übergangsgeld für die 1. mehrwöchig durchgeführte - Eignungserprobung/Arbeitserprobung7Berufsfindung für die ich kurzfristig in ein Berufsförderungswerk mit internatsmäßiger Unterbringung, noch dazu unter Mitnahme meines 5 jährigen Sohnes anreisen durfte um dort in Vollzeit diese Maßnahme durchführen zu können, während dessen ich meinen Sohn in einen dort in der Nähe befindlichen Kindergarten bringen konnte - wurden inzwischen endgültig abgelehnt.
Auch die Kostenübernahme der Familienheimfahrten an Wochenenden wurden rigeros abgelehnt. Dies ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, da die Ersparnis für die Kosten der Verköstigung die KM-Pauschale locker ausgleichen. Es geht hier also nicht um Ersparnis für den Kostenträger oder der Entscheider kann nicht rechnen! Gesichert ist auf jeden Fall, dass die nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten auch nicht abgerechnet werden.
Auch mein Widerspruch gegen die Ablehnung des beantragten Zwischenübergangsgeldes wurde unter Zuhilfenahme geänderter Gesetzgebung endgültig abgelehnt. Damit will sich der Leistungsträger die finanziellen Folgen seiner unrechtmäßigen Ablehnung der Leistungen zur Teilhabe endgültig auf den bereits durch den jahrelangen Rechtsweg geschädigten Antragsteller abwälzen. Diese finanziellen Folgen sind für den Antragsteller ruinös! Zwar wurde letztlich wohl seinen Anspruch auf LTA Leistungen durchgesetzt, da die Ablehnung falsch war, aber zum Dank für die fehlerhafte Ablehnung soll er dann auch noch selbst dafür bezahlen. Erstens erhält er für die Zeit nach dem auslaufen der Sozialleistungen keine Unterhaltsleistungen mehr und zweitens kann er sich selbst um die Kosten der sozialen Absicherung, wie Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherung usw. kümmern. Das kann nicht sein!
Wenn es dem Leistungsträger so einfach gestaltet wird, einemn Antragsteller aus welchen Gründen auch immer (Willkür, Sparmaßnahmen usw.) seine berechtigterweise beantragten Leistungen (ich unterstelle, wenn eine Leistungszusage im Widerspruch oder Gerichtsweg erfolgt, war sie berechtigt!) versagt und durch die dauernd eintretende Zeitverzögerung Schaden entsteht, dann hat dieser Leistungsträger diese Schäden zu ersetzen!
Es kann nicht sein, dass dann einzelene Maßnahmen plötzlich zu Verwaltungsmaßnahmen erklärt werden für die kein Übergangsgeldanspruch gelten soll, was deshalb schon völlig daneben ist, weil sich der Antragsteller für diese Vollzeitmaßnahme zur Verfügung stellen muss um überhaupt weiterführende Maßnahmen zu erhalten und dadurch in seiner Disposition eingeschränkt ist.
Weiterhin wird es vom Leistungsträger damit begründet, dass nach einer med. Reha eine solche Arbeitserprobung/Berufsfindung nur dann notwendig sei, wenn bis zum Ende dieser med. Reha noch nicht feststeht sei welche LTA Maßnahme, sprich Qualifizierung usw. notwendig wäre.
Das ist der größte Blödsinn den ich jemals vernommen habe! Nach einer med. Reha steht "niemals" fest, welche weitere LTA Maßnahme folgt und ob diese Maße dem Grunde nach anspruch auf Übergangsgeld auslöst. Diese Entscheidung fällt nicht in einer med. Reha. Die Ärzte dort können nur mitteilen, dass der Antragsteller seinen zuletzt ausgeübten Beruf nur noch unter 3 Std. tgl. oder wieviel auch immer ausüben kann, ggf. noch eine Empfehlung für beruflich weiterführende Maßnahmen, aber fest steht zum Ende einer med. Reha garnichts! Dies entscheidet der Lesitungsträger nach Erhalt des Abschlussberichtes der med. Reha und das häufig in abenteuerlicher, kontrakonstruktiver Weise gegenüber dem Abschlussbericht!
Nach diesen Änderungen, Verfeinerungen im Sozialrecht ist der Leistungsnehmer/Antragsteller vollends der Willkür des Leistungsträgers ohne rechtliche Chance ausgeliefert! Der Reha Sachbearbeiter ist nicht an die Inhalte dieses Abschlussberichtes gebunden, er kann nach belieben entscheiden, was er als nächstes einleitet oder genehmigt. Wenn im abschlussbericht steht, letzte berufliche Tätigkeit kann nur noch unter 3 Std. /tgl. ausgeübt werden und der Sachbearbeiter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen kann, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, dann kann ich das nur als Willkür empfinden!
Wenn seit der Aufforderung der Krankenkasse an den Versicherten einen Antrag auf med. Reha beim o. g. Leistungsträger aufgrund desen Ablehnung in allen beantragten Lesitungen Jahre vergehen müssen bis die Rechtslage klar gestellt wird, dann erwarte ich als normalverständiger Durchschnittsbürger, dass dieser Leistungsträger dafür gerade steht!
Jetzt wird seitens der DRV versucht die notwenidgen Hilfsmittel wie PC kosten und weitere med. Hilfsmittel die ich benötige zu verweigern. Auch das Übergangsgeld soll aufgrund der durch die Leistungsverweigerung der DRV eingetretenen langen Rehapause nun zu meinen Ungunsten nach Qualifizierungsgruppe berechnet werden. Ich sage nur wer bei der DRV ist braucht keine Feinde! Ich versuche weiter zu kämpfen und zu überleben. Das hier viele andere Betroffene den nervlichen und finanziellen Anforderungen des dauernden kämpfens nicht gewachsen sind und aufgeben kann ich sehr gut verstehen.