Von Verti Versicherung beantwortete Beschwerde. | 223 Views | 05.12.2019 | 13:05 Uhr
geschrieben von D. John

Verti Versicherung AG (Teltow)

Falsche SF Klasse: 418,40 Euro Überzahlung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer AID128558062; Briefreferenz 101112904164

Kfz-Vertrag neu eingestuft, Korrespondenz nicht bearbeitet

Das Verti-Schreiben vom 28.02.2019 wurde von mir am 04.03.2019 mit den gewünschten Informationen beantwortet.
Zudem formulierte ich in meinem Antwortschreiben, dass mich künftige E-Mails mit sofortiger Wirkung nicht mehr erreichen, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu löschen und jegliche Korrespondenz in Papierform per Briefpost an mich zu richten sei.

Der Kfz-Vertrag wurde dennoch neu eingestuft.

Telefonische Nachfragen und Beanstandungen wurden von den jeweiligen Verti-Sachbearbeitern mit dem Verweis auf diverse Anschreiben beantwortet, die an mich per E-Mail verschickt wurden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Verti Versicherung AG: Rückerstattung der Überzahlungen von Kfz-Versicherungsbeiträgen in Höhe von 418,40


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2019 | 13:05
Firmen-Antwort von: Verti Versicherung AG
Abteilung: Customer Experience & Client Management

Sehr geehrte Frau John,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Das von Ihnen benannte Antwortschreiben vom 04.03.2019 liegt uns nicht vor, daher konnte weder eine Antwort noch Bearbeitung stattfinden.

Den ersten Eingang eine Schreibens, welches Sie uns per E-Mail übersandt haben, erreichte uns am 04.06.2019. Dieses wurde durch unsere Feedbackmanagenment am 05.06.2019 beantwortet und Ihnen die Hintergründe der Anpassung der Schadenfreiheitsklasse mitgeteilt und die Löschung der hinterlegten E-Mail-Adresse vorgenommen. Gern gehen wir hierauf nochmals ein.

Beim Abschluss des Vertrages gaben Sie an, dass Sie eine Schadenfreiheitsklasse bei einer anderen Versicherung haben. Diese Angaben aus dem Antarg stellten die Grundlage für die Erstellung des Versicherungsscheines.

Ihre benannte Vorversicherung teilte uns jedoch mit, dass der dortige Vertrag nicht auf Ihren Namen bestand. Folglich konnte die Schadenfreiheitsklasse nicht für den bei uns bestehenden Vertrag bestätigt und weitergereicht werden. Wir nahmen daher von dem Recht der Anpassung der Einstufung des Vertrages gebrauch udn hinterlegten die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 und erhoben den dazugehörigen Versicherungsbeitrag nach.

Auch eine weitere Anfrage an die Vorversicherung im Juni diesen Jahres ergab keine positive Auskunft. Wir erhileten weiterhin die Benachrichtigung, dass der Vertrag nicht auf Ihren Namen besteht und man uns daher die Schadenfreiheitsklasse nicht weiterreichen kann.

Aufgrund des Mangels und Nachweises einer Vorversicherung, die uns die von Ihnen im Antrag benannte Schadenfreiheitsklasse weiterreichen kann, ist eine Anpassung des Vertrages und Rückerstattung eines Versicherungsbeitrages nicht möglich.

Sollten Sie tatsächlich die Inhaberin der Schadenfreiheitsklasse bei der Vorversicherung gewesen sein, so können Sie uns hierfür gern pe rE-Mail an feedback spider monkey verti.de einen Nachweis übersenden. Gern prüfen wir den Sachverhalt dannach erneut.

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung

.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


10.12.2019 | 11:42
von D. John noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das gegenständige Dokument vom 04.03.2019 habe ich am 06.12.2019 an die im Antwort-Post angegebene Mailadresse (feedback spider monkey verti.de) gesendet.


10.12.2019 | 11:54
von Verti Versicherung

Sehr geehrte Frau John,

die Unterlagen haben wir erhalten. Vielen Dank dafür.

Jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch den Unterlagen zu entnehmen ist, dass NICHT Sie bei der Vorversicherung der Versicherungsnehmer waren. Die Schadenfreiheitsklasse von Frau A. John können wir daher in Ihrem Vertrag nicht anrechnen und bekommen wir nicht weitergereicht.

Bitte teilen Sie uns eine Vorversicherung mit, bei der wir auf Ihren Namen eine Schadenfreiheitsklasse abfragen können. Sollten Sie keine eigene Vorversicherung haben, ist die von uns vorgenommene Einstufung korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung



16.12.2019 | 16:54
von D. John noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.12.2019 | 07:54
von Verti Versicherung

Sehr geehrte Frau John,

wie bereits zuvor mitgeteilt, können wir eine Schadenfreiheitsklasse nur berücksichtigen, wenn Sie auf Ihren Namen bestand.

Sie haben uns Unterlagen von der DEVK Versicherung eingereicht, wo klar und eindeutig hervorgeht, dass nicht Sie der Versicherungsnehmer waren und somit es sich nicht um Ihre Schadenfreiheitsklasse handelt. Die Schadenfreiheitsklasse einer Dritten Person können wir nicht in Ihren Vertrag hinterlegen und wird daher auch von der DEVK nicht an uns auf Ihren Namen weitergereicht.

Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.

Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden.

Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.

Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.

Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden. Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.

Seine Adressdaten:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Telefon: 0800/3696000

Fax: 0800/3699000

E-Mail: beschwerde spider monkey versicherungsombudsmann.de

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung



03.01.2020 | 13:11
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
 spider monkey D. John: Sehen Sie es doch bitte endlich ein, dass Ihre Beschwerde unberechtigt ist. Sie waren NICHT die Versicherungsnehmerin bei der vorherigen Versicherung. Hier ist die VERTI im Recht!

Im Übrigen ist das ein sehr seltsames Kommunikationsverhalten von Ihnen. Sie untersagen der Versicherung, mit Ihnen per E-Mail zu kommunizieren - tun es selbst aber dennoch.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!