Verti Versicherung AG (Teltow)
Falsche SF Klasse: 418,40 Euro Überzahlung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer AID128558062; Briefreferenz 101112904164
Kfz-Vertrag neu eingestuft, Korrespondenz nicht bearbeitet
Das Verti-Schreiben vom 28.02.2019 wurde von mir am 04.03.2019 mit den gewünschten Informationen beantwortet.
Zudem formulierte ich in meinem Antwortschreiben, dass mich künftige E-Mails mit sofortiger Wirkung nicht mehr erreichen, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu löschen und jegliche Korrespondenz in Papierform per Briefpost an mich zu richten sei.
Der Kfz-Vertrag wurde dennoch neu eingestuft.
Telefonische Nachfragen und Beanstandungen wurden von den jeweiligen Verti-Sachbearbeitern mit dem Verweis auf diverse Anschreiben beantwortet, die an mich per E-Mail verschickt wurden.
05.12.2019 | 13:05
Abteilung: Customer Experience & Client Management
Sehr geehrte Frau John,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Das von Ihnen benannte Antwortschreiben vom 04.03.2019 liegt uns nicht vor, daher konnte weder eine Antwort noch Bearbeitung stattfinden.
Den ersten Eingang eine Schreibens, welches Sie uns per E-Mail übersandt haben, erreichte uns am 04.06.2019. Dieses wurde durch unsere Feedbackmanagenment am 05.06.2019 beantwortet und Ihnen die Hintergründe der Anpassung der Schadenfreiheitsklasse mitgeteilt und die Löschung der hinterlegten E-Mail-Adresse vorgenommen. Gern gehen wir hierauf nochmals ein.
Beim Abschluss des Vertrages gaben Sie an, dass Sie eine Schadenfreiheitsklasse bei einer anderen Versicherung haben. Diese Angaben aus dem Antarg stellten die Grundlage für die Erstellung des Versicherungsscheines.
Ihre benannte Vorversicherung teilte uns jedoch mit, dass der dortige Vertrag nicht auf Ihren Namen bestand. Folglich konnte die Schadenfreiheitsklasse nicht für den bei uns bestehenden Vertrag bestätigt und weitergereicht werden. Wir nahmen daher von dem Recht der Anpassung der Einstufung des Vertrages gebrauch udn hinterlegten die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 und erhoben den dazugehörigen Versicherungsbeitrag nach.
Auch eine weitere Anfrage an die Vorversicherung im Juni diesen Jahres ergab keine positive Auskunft. Wir erhileten weiterhin die Benachrichtigung, dass der Vertrag nicht auf Ihren Namen besteht und man uns daher die Schadenfreiheitsklasse nicht weiterreichen kann.
Aufgrund des Mangels und Nachweises einer Vorversicherung, die uns die von Ihnen im Antrag benannte Schadenfreiheitsklasse weiterreichen kann, ist eine Anpassung des Vertrages und Rückerstattung eines Versicherungsbeitrages nicht möglich.
Sollten Sie tatsächlich die Inhaberin der Schadenfreiheitsklasse bei der Vorversicherung gewesen sein, so können Sie uns hierfür gern pe rE-Mail an feedbackverti.de einen Nachweis übersenden. Gern prüfen wir den Sachverhalt dannach erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Verti Versicherung
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Sehr geehrte Frau John,
die Unterlagen haben wir erhalten. Vielen Dank dafür.
Jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch den Unterlagen zu entnehmen ist, dass NICHT Sie bei der Vorversicherung der Versicherungsnehmer waren. Die Schadenfreiheitsklasse von Frau A. John können wir daher in Ihrem Vertrag nicht anrechnen und bekommen wir nicht weitergereicht.
Bitte teilen Sie uns eine Vorversicherung mit, bei der wir auf Ihren Namen eine Schadenfreiheitsklasse abfragen können. Sollten Sie keine eigene Vorversicherung haben, ist die von uns vorgenommene Einstufung korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Verti Versicherung
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrte Frau John,
wie bereits zuvor mitgeteilt, können wir eine Schadenfreiheitsklasse nur berücksichtigen, wenn Sie auf Ihren Namen bestand.
Sie haben uns Unterlagen von der DEVK Versicherung eingereicht, wo klar und eindeutig hervorgeht, dass nicht Sie der Versicherungsnehmer waren und somit es sich nicht um Ihre Schadenfreiheitsklasse handelt. Die Schadenfreiheitsklasse einer Dritten Person können wir nicht in Ihren Vertrag hinterlegen und wird daher auch von der DEVK nicht an uns auf Ihren Namen weitergereicht.
Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.
Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden.
Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.
Uns liegt sehr viel an einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Einvernehmen mit Ihnen. Daher haben wir uns dem Ombudsmann e. V. angeschlossen - einer unabhängigen Einrichtung, die Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden schlichtet.
Wenn Sie von einer unserer Entscheidungen nicht überzeugt sind, wenden Sie sich einfach an den Ombudsmann. Er nimmt den Fall neutral und ohne Kosten für Sie unter die Lupe. Hat die Regelung in seiner Einschätzung Ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt, kann er für uns verbindlich neu entscheiden. Alle Einzelheiten zum Ombudsmannverfahren finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.
Seine Adressdaten:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: 0800/3696000
Fax: 0800/3699000
E-Mail: beschwerdeversicherungsombudsmann.de
Mit freundlichen Grüßen
Verti Versicherung
Im Übrigen ist das ein sehr seltsames Kommunikationsverhalten von Ihnen. Sie untersagen der Versicherung, mit Ihnen per E-Mail zu kommunizieren - tun es selbst aber dennoch.