188 Views | 09.12.2019 | 12:21 Uhr
geschrieben von Franz-Josef Nuß

VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)

HV Haftpflicht lehnt Schadensregulierung ab

Bestell-/Kundennummer: H 616-75509 1-19 Schadensnummer

Schaden wird nacheinander aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt

Schadensvorfall: Beschädigung eines Motorradgespannes bei der Begutachtung

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Am 23. September meldet ich telefonisch den Schaden bei der Versicherung.

Am 25.09. erhielt ich Ihr Formular zur Schadensmeldung.

Am 17.10. erhielt die VHV dieses mit Erläuterung und Fotos zurück.

Darauf antwortete die VHV mit diversen Fragen am 21.10.2019

Antwort von meiner Seite zu den Fragen:

Aufforderung: Senden Sie eine Kopie des Verkauf Inserates.

Ein klassisches Kaufinserat gibt es nicht

Am Samstag den 20. September traf ich das Ehepaar H. bei einem Fahrtraining für Motorradgespanne in Oberhausen-Rheinhausen (Ausrichter: Bundesverband der Hersteller und Importeure von Krafträdern mit Beiwagen – meine Anmeldung finden Sie als Kopie anbei). Herr H. bot dort sein Fahrzeug zum Verkauf an.

Haben Sie das Gespann rangiert?

Ja, dies teilte ich Ihnen bereits in der E-Mail vom 17.10.2019 mit.

Sind Sie dies auf dem Hof gefahren?

Nein, dass ich nicht gefahren bin, habe ich Ihnen ebenfalls am 17.10.2019 mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Zum Schadenshergang:

Für den Sonntagmittag 21.09.2019 verabredeten wir uns um in Groß-Umstadt, um das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen.

Im Hof der Familie H. begutachtete ich das Fahrzeug. Ich rangierte das Gespann (schob es neben mir her) im Hof und startete den Motor, um ihn zu bewerten. Das Gespann hielt ich mit gezogener Kupplung neben mir! Im Glauben das Gespann befände sich im Leerlauf (die Maschine hat keine Ganganzeige) ließ ich die Kupplung los um den Motor im Lauf genauer zu untersuchen. Da irrtümlicherweise ein Gang eingelegt war (scheinbar der zweite) bewegte sich das Gespann ruckartig nach vorne und ich konnte des nicht mehr rechtzeitig vor dem Gebäudeeck abbremsen. Im Schreck half auch mein beherztes zugreifen/Handbremse nicht. Das Gespann knallte mit gebremster Geschwindigkeit gegen die Ecke des Carports und wurde wie abgebildet beschädigt. Das Beiboot des Fahrzeugs krachte genau an den Eckpfosten und wurde eingedrückt (siehe Foto). Herr H. hat nach seinem Urlaub die Schadenssituation nochmals nachgestellt und fotografiert – siehe Anhang.

Zu einer Probefahrt oder Fahrt an sich kam es dadurch leider nicht mehr. Ich vereinbarte mit Familie H. dass, das Fahrzeug begutachtet werden sollte und danach von einer Fachfirma der Schaden behoben werden sollte.

Der Kostenvoranschlag liegt Ihnen vor, bisher hat die Familie H. noch keinen Nutzungsausfall angesprochen, was ich auch gerne vermeiden möchte.

Antwort der VHV:

Der Schaden wird nicht übernommen.

Begründung:

Sie führten das Fahrzeug, es war in Ihrer Verfügungsgewalt und gebrauchten es, das lösen der Kupplung ist dem Kraftfahrzeuggebrauch zuzuordnen.

Ich gebrauchte das Fahrzeug nicht, es stand ca. 15. Minuten bis ich den Motor anlies, dies geschah um zu beurteilen, nicht um das Fahrzeug zu führen, zu gebrauchen oder unter meine Verfügungsgewalt zu bekommen.

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Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG: Übernahme der Schadensumme in Höhe von 1.900,00 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


16.12.2019 | 13:39
von Franz-Josef Nuß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die VHV lehnte am 8.12. eine Schadensregulierung ab und begründet es nur oberflächlich.

Ich werde einen Rechtsanwalt einschalten.

Ich werde berichten


30.12.2019 | 14:17
von Franz-Josef Nuß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.01.2020 | 07:26
von Franz-Josef Nuß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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