Durch 4hundred gelöste Beschwerde. | 234 Views | 20.12.2019 | 14:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5138108

4hundred GmbH (Starnberg)

4hundred verzögert Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Zählernr. 271978

Trotz freundlicher Erinnerung haben wir nach 2,5 Monaten nach Beendigung des Liefervertrages immer noch keine Schlussabrechnung von 4hundred erhalten.

SCHLAGWORTE

Der eigentliche Skandal ist aber, das es zwar eine „gesetzliche“ Frist für die Erstellung der Schlussabrechnung gibt, eine Überschreitung aber nicht geahndet wird. Die Schlichtungsstelle Energie teilt bei entsprechender Beschwerde mit:

„Wir weisen darauf hin, dass dem Unternehmen nach dem Gesetz zur Beantwortung Ihrer Beschwerde eine Frist von vier Wochen ab Zugang der Beschwerde zusteht. Wir verstehen, dass die Einhaltung der vorgenannten gesetzlichen Frist von vier Wochen bei den Beschwerdezielen „Erstellen der Abrechnung“ und „Auszahlung Guthaben“ schwer verständlich ist. Jedoch unterscheidet der Gesetzgeber bei dieser Frist nicht nach den unterschiedlichen Beschwerdegründen. Diese Frist ist für alle Beschwerdegründe/ -ziele gleich. Ohne Einhaltung der Frist ist ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle unzulässig.“

Somit ist der Verbraucher Energieunternehmen in einem solchen Fall hilflos ausgeliefert. Da hat sich offenbar die unfähige zw. korrupte Politik die gesetzlichen Regelungen von der Energiewirtschaft diktieren lassen. Einfach schäbig.

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Meine Forderung an 4hundred GmbH: Erstellung der Schlussabrechnung und Überweisung des zu erwartenden Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (3)


27.12.2019 | 16:05
von ReclaBoxler-5138108 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktion von 4hundred.


10.01.2020 | 16:46
von ReclaBoxler-5138108 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keinerlei Reaktion. Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, dem Verbraucherservice und der Schlichtungsstelle wurden eingereicht.


01.02.2020 | 10:49
von ReclaBoxler-5138108 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach 4 (vier) Monaten Wartezeit liegt nun eine Endabrechnung vor.
Für die geringfügige Überschreitung der “gesetzlichen Frist” zur Erstellung einer Endabrechnung muss das Unternehmen keinerlei Konsequenzen fürchten. So sieht effizienter Lobbyismus aus.




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