407 Views | 20.12.2019 | 14:18 Uhr
geschrieben von Martin Stricker

Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG (Essen)

BEV-Insolvenz - Creditreform bereichert sich an Schuldnern

Bestell-/Kundennummer: BEV000266957

Ich war Kunde der inzwischen insolventen BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)

SCHLAGWORTE

Im September 2019 bekam ich eine Schlussrechnung zugesandt, in der ein Rückstand von 74,64 € ausgewiesen wurde. An und für sich kein hoher Betrag, aber wenn man ausschließlich von Sozialleitungen lebt, tut das schon weh.
Ich habe, um meine Zahlungswilligkeit zu bekunden, Ratenzahlung beantragt (auf diesen Antrag habe ich nie eine Antwort erhalten) und sofort 10,00 € überwiesen.
Um auch ja keine Zahlung zu vergessen, habe ich für die Raten einen Dauerauftrag eingerichtet.

Nun erreicht mich heute per Post eine Mahnung von Creditreform über 136,31€, der ich per E-Mail mit Hinweis auf meine monatl. Raten widersprochen habe.
Kurz danach erhielt ich per E-Mail eine Teilzahlungsvereinbarung mit Bitte um Unterschrift zugesandt. In diesem Schreiben wurden plötzlich 216,47 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% verlangt.

Telefonisch teilte mir eine höchst unfreundliche Dame mit, dass das so alles seine Richtigkeit hat und ich die 216,47 € zahlen müsse.

Ich verwies nochmals auf die von mir gezahlten monatlichen Raten und sagte, dann auch langsam unfreundlich werdend, dass ich nicht bereit bin, diese m. E. sittenwidrige Forderung zu zahlen. Ich werde weiterhin, bis die ursprüngliche Schuld getilgt ist, monatl. 10,00 € zahlen - Mehr nicht!

Als Antwort kam dann nur "OK, ich notier' das so und werden dann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten."

Also, ursprüngliche Forderung = 74,64 €
Bis heute gezahlt = 40,00 €
Rest = 34,64 €

Forderung = 216,47 €

Wie sich diese Summe zusammensetzt, wird mir nicht mitgeteilt, obwohl ich um Aufschlüsselung gebeten habe. Auch wird nicht angegeben, ob die bereits bezahlten 40,00 € eingerechnet wurden.

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Meine Forderung an Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG: Ordentliche Rechnungsstellung mit Aufschlüsselung der einzelnen Posten


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Kommentare und Trackbacks (5)


20.12.2019 | 21:48
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ratenzahlung sind eine Kulanz des Unternehmens bzw. hier des Insovenzverwalters. Wenn diese eingeräumt wird, ist das gut. Falls nicht, dürfen sie aber nicht einfach von sich aus eine Ratenzahlung erfinden.

22.12.2019 | 16:03
von Martin Stricker | Regelverstoß melden
Dass eine Ratenzahlung immer das beiderseitige Einverständnis voraussetzt, ist schon richtig.
Eine Antwort und vor allem eine aufgeschlüsselte Rechnung dürfte ich jedoch schon verlangen dürfen.

29.12.2019 | 11:13
von Martin Stricker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.01.2020 | 16:57
von Martin Stricker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.02.2020 | 17:17
von Martin Stricker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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