376 Views | 20.12.2019 | 14:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1133114

Alfred Music Publishing GmbH (Köln)

Die "Katze im Sack"

Bestell-/Kundennummer: item 20140US

"Guten Tag Herr.,

SCHLAGWORTE

(.)

Sie haben freiwillig ein fehlerhaftes Exemplar zum reduzierten Preis erworben und verlangen von uns jetzt kostenfreien Ersatz für die fehlerhafte CD.

Wir schicken Ihnen gerne eine Ersatz-CD zum Preis von 5,00 Euro zzgl. 1,55 Euro Porto.

Bitte teilen Sie uns für die Rechnung noch Ihre Adresse mit. Vielen Dank.

Für weitere Diskussionen dieses Sachverhalts stehen wir nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

- Da staunte ich nicht schlecht.

Das hieß doch tatsächlich:

"Selber schuld, wenn Sie unseren Schrott kaufen - aber wir verkaufen Ihnen gerne noch mehr davon."

Dem war vorausgegangen, dass ich in einem Musikfachgeschäft ein preisreduziertes Exemplar einer Sammlung Balkan-Duette für Klarinetten erstanden hatte und die beigefügte Tutorial-CD, original verpackt und gelabelt, etwas ganz anderes enthielt (für Klavier und Geige, Kammermusik der Romantik). - Und so entstand per E-Mail ein unnützes Geplänkel mit dem Herausgeber-Verlag, in welchem dieser zunächst so agierte:

"Guten Tag Herr., vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können den Vorgang bei uns leider nicht nachvollziehen - bitte richten Sie Ihre Reklamation an den Händler, bei dem Sie das Buch gekauft haben. Mit freundlichen Grüßen / Kind regards."

Im Klartext: Da - der ist daran schuld, nicht wir.

Wohlgemerkt, an dem Mangel selbst, sein Zustandekommen, künftige Vermeidungsstrategien etc. verschwendet der Verursacher keinen Gedanken. Sondern: Da - der hat Ihnen die Katze im Sack verkauft; wir - wir haben sie bloß hineingetan." Und als ich auf dieses Ablenkungsmanöver nicht anspreche, dann eben - der Verweis auf die Freiwilligkeit, mich übers Ohr hauen zu lassen.

So geht also freie Marktwirtschaft: frei - von jeglichem Verantwortungsgefühl. Da haben wir ja zwei fette Katzen im Sack, auf die ich hier genüsslich einschlage.

Wollt Ihr Alfreds Euch darüber beklagen?

Denkt daran: es war Eure freiwillige Entscheidung, in diesem Sack zu sitzen.

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Meine Forderung an Alfred Music Publishing GmbH: Weiter so. Es war Eure freiwillige Entscheidung, für die Preisreduktion von 23,50€ auf 3€ auf dem Wühltisch zu sorgen.


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Kommentare und Trackbacks (3)


20.12.2019 | 21:52
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Bei Sachmängeln ist juristisch gesehen immer der Händler Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Sie müssen sich also an den Händler wenden.

Aber abgesehen davon könnte natürlich auch der Hersteller sich kundenfreundlich zeigen und eine entsprechende Lösung anbieten.

04.01.2020 | 18:49
von Liselotte Müller | Regelverstoß melden
In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (diese gilt auch für Musiknoten). Das bedeutet: wenn Sie wissentlich ein fehlerhaftes Exemplar erwerben (das entnehme ich zumindest Ihren Erläuterungen), und zwar zum Preis von 3 Euro statt 23,50 Euro (wobei die Balkan-Duette lt. Verlags-Homepage nur 19,95 Euro kosten!), und Ihnen der Verlag dann aus Kulanz (nein, er ist nicht dazu verpflichtet!) eine CD für 5 Euro anbietet, hätten Sie nach Adam Riese ein Schnäppchen gemacht, denn der Verlag hätte in diesem Fall auf die Einhaltung der Preisbindung zu Ihren Gunsten verzichtet. Außerdem, wie hier schon angemerkt, ist der Händler, der das fehlerhafte Exemplar verkauft hat, der erste Ansprechpartner.
Die Entscheidung, ein Buch als Mängelexemplar anzubieten, liegt beim Händler und nicht beim Verlag.

30.01.2020 | 21:09
von ReclaBoxler-1133114 | Regelverstoß melden
 spider monkey Liselotte Müller:
Danke für Ihren Hinweis, bin erst jetzt darüber gestolpert.
Allerdings - der erkennbare Mangel des Ex. war, daß es für den englischsprachigen (vermutlich USA) Markt bestimmt war. Also alle Texte in Englisch, und vermutlich kommt daher auch die urspr. Preisdifferenz i. Vgl. zur dt. Ausgabe.
Daß aber zusätzlich zu diesem auch noch eine komplett falsche CD eingeschweißt war - tja, das hätte die Herren Alfred ja mal interessieren und sie hätten sich auch dafür bedanken können, für den Verdacht, ob nicht die gesamte für den US-Markt bestimmte Auflage derart verwanzt ist. Hat es sie aber nicht. Und deshalb auch meine Parole: weiter so.
Wie sich das unter Würdigung der Rechtslage verhält, ist für mich daher eher zweitrangig.
ReclaBoxler-1133114



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