Von HDI Hauptvertretung beantwortete Beschwerde. | 123 Views | 20.12.2019 | 15:35 Uhr
geschrieben von A. Wambach

HDI Hauptvertretung (Linnich)

3 Verträge mit erheblichen Fehlern, Schäden, Rechtschutz Roland

Bestell-/Kundennummer: VS.-Nr.: 01.03.3577113

Unglaubliche Ignoranz so wie Unprofessionelle Abwicklung durch die überforderte Agentur

Da seit September keine Lösung erfolgt, bezüglich eines durch Herrn M. J. abgeschlossenen Vertrages bei der Roland Versicherung, jetzt über das Beschwerdemanagement. Trotz ausgiebiger Besprechungen mit der Agentur, die eine vermeintlich professionelle Leitung hat, wurde mir ein Rechtschutz Vertrag bei der Roland Versicherung zum monatlichen Beitrag von fast 300,00 Euro verkauft! Zufällig viel durch einen Schaden auf, dass nicht wie besprochen der Geschäftsführer versichert wurde, sondern der Gesellschafter.

SCHLAGWORTE

Bis heute habe ich keine Vertragskorrektur und mein Schaden aus dem Fall 3000,00 Euro wurden bis heute nicht ausgeglichen, klarer Fall für eine Betriebshaftpflicht. Ignoranz sowie beleidigtes Verhalten des Herrn J. Des Weiteren wurden KFZ Versicherungen verschlampt und jetzt nachberechnet. Die Wahl bei der Zulassung eines neuen KFZ wurde mir genommen. Weiterhin eine recht zweifelhafte RV unter falschen Voraussetzungen an meine Mitarbeiter und mich verkauft. Selten unseriöses Verhalten, Fehler passieren. Allerdings drei und es sind immer Mitarbeiter und Partner werfen ein negatives Bild auf die HDI.

Verlange nun endlich professionelle Regelung und Ausgleich meines Schadens. Da J. weiß, dass HDI haftet, schreibt er noch spöttisch, dass ich doch klagen soll, nachdem er meinen teuren Rechtschutz falsch abgeschlossen hat. Ich würde nicht wünschen, dass ein Vertreter dieser Art mein Unternehmen repräsentiert. Mit freundlichen Grüßen Andrea Wambach Geschäftsführer GeneCon Imternational GmbH

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Meine Forderung an HDI Hauptvertretung: 3000,00 Euro bitte Vorgang klären und sofortige Vertragsänderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2019 | 10:13
Firmen-Antwort von: HDI Hauptvertretung
Abteilung: Agenturleitung

Es stimmt, es ist etwas falsch gelaufen, was nicht im Verschulden meiner Agentuzr lag. Das wurde alles wieder gerade gezogen, die Geschäftsführerin kann gegen das Reiseunternehmen rückwirkend klagen. Das war der geäußerte Wunsch der Kundin. Jetzt möchte sie allerdings die Impfkosten für eine nicht angetretene Reise erstattet haben. Das zahlt nun einmal keine Rechtsschutzversicherung. Das sollte eine vermeintlich profesionelle Geschäftsführerin wissen.

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