Premium Content GmbH (Rödermark)
Zahlungserinnerung 96 €
Am 16.12.2009 kam ich aufgrund eines Hinweises auf die Homepage "www.my-downloads".de der Fa. Premium Conten GmbH mit Sitz in Rödermark. Hintergrund war, dass man mir sagte, ich könne dort auch größere Dateien (>500MB) hochladen. Ob dies so ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls meldete ich michg dort zunächst an. Kurze Zeit später bkam ich ein EMail mit den Zugangsdaten und den AGB, die ich daraufhin las. Ich entnahm den AGB, dass die Nutzung bzw. vermeintliche "Leistungsbereitstellung" mit 96,00€/ Jahr behaftet ist. Das Widerrufsrecht sieht eine Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Belehrung (über das Widerrufsrecht) vor, in welcher der schriftliche Widerruf eingelegt werden muss.
So kam es, dass ich noch am 16.12.2009 meinen schriifltichen Widerruf per Einschreiben mir Rückschein an die o.g. Firma übersendet habe. Der Rückschein kam mit Empfangsbestätigung vom 21.12.2009 (5 Tage/2 Wochen) zurück. Ich bat in meinem Widerrufsschreiben nicht nur u.a. auch um die Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und um schrifltiche Bestätigung meines Widerrufes.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am 05.01.2010 bekam ich dann ein EMail von buchhaltungmy-downloads.de mit der Rechnung als PDF angefügt und mit der Bitte um Zahlung bis zum 15.01.2010.
Darauf antwortete ich mit dem Hinweis auf mein Schreiben, das nachweislich in den Machtbereich der o.g. Firma gelangte, dass ich den Vertragsabschluss widerrufen habe und keine Zahlung vornehmen werde. Sofern keine Bestätigung erfolgt, werde ich jurstisch dagegen vorgehen lassen.
Am heutigen Tage erreichte mich nun eine (Zahlungs-)Erinnerung über 96 €! Ich antwortete und bekam eine Antwort-Mail, dass meine MAIL nicht entgegen genommen werden kann, ich sollte mich doch schrifltlich an die Firmenadresse wenden.
An meinem Widerruf halte ich nach wie vor fest und verlange auch die Löschung meiner Daten.
Ich würde auf die Mahnungen nicht reagieren. Gegen einen evtl. ergehenden Mahnbescheid vom Amtsgericht sollten Sie Widerspruch einlegen. Solche dubiosen Firmen werden nichts weiter unternehmen und scheuen gerichtliche Verfahren wie der Teufel das Weihwasser. Die Mahnschreiben legen im Verlaufe der Mahnstufen vermutlich an Schärfe zu. Drohungen wie "Eintrag ins Schufaverzeichnis" sind in der Regel leere Drohungen und dienen der Einschüchterung.
Ignorieren Sie alle Schreiben, bewahren Sie alle Unterlagen gut auf (Kündigungsschreiben/Rückschein)und beauftragen Sie in letzter Instanz einen Anwalt, der auf derartige Fälle spezialisiert ist.
Googeln Sie mal, wem Sie da auf den Leim gegangen sind!
Erst einmal: Ignorieren und aussitzen!
Man braucht keine spezielle Software von "Computerblöd" um solche Seiten zu erkennen.
Es reicht vollkommen aus, wenn man VOR Nutzung des Internets das eigene Gehirn einschaltet!
Bedauerlicherweise lässt sich die Computerbild von den Internetabzockern auch mal ins Boxhorn jagen. Auf Intervention der Kanzlei von Prof. Dr. Ralf Höcker hat die Computerbild die Warnung vor dem berühmt berüchtigten Flirtcafe wieder entfernt. Obwohl die Verbraucherzentrale Hamburg darauf hinweist, dass über Flirtcafe die mit Abstand meisten Beschwerden (!) vorliegen.
Bedeutet, der kommerziell erfolgreichste Abzocker, kann sich guten Anwälte leisten und Computerbild hört auf zu warnen.
Alternativ zu Computerbild empfehle ich: https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3456
Funktioniert im Prinzip genauso, nur haben sich die WOT-Entwickler von den Rechtsanwälten "Höcker und Konsorten" nicht einschüchtern lassen.
brain.yubb.de/
Funktioniert bei mir schon seit ewigen Zeiten ohne irgendwelche Probleme.