clevertours.com (Köln)
Überhöhte Stornogebühren
Bestell-/Kundennummer: 0A746502/1 vom 13.05.19
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lege Einspruch gegen die von Ihnen erhobene Stornogebühr und nachträglich minimale Erstattung für die Reise nach
Usbekistan Rundreise vom 11.11.19 bis 21.11.19 ein:
Teilnehmer: 2 Personen zu je 1.499,00 € / R. B. und J. B. ein (0A746502/1).
Die Höhe der Stornorechnung (600,00 € Anzahlung + 800,00 € = 1400,00 €) 1400,00 € = 50,38 % ist nicht gerechtfertigt und auch nirgendwo erkennbar gewesen und lässt eine argwidrige Täuschung vermuten.
Das Sie mit ihrem Partner nachverhandeln konnten, tut hier nicht zur Sache, da ich mit ihnen einen Reisevertrag abgeschlossen habe.
Die Höhe der Stornogebühren beträgt laut Vertrag (AGB) 30% und nicht 41% und eine Bearbeitungsgebühr von 1 x 30,00 Euro ist überhaupt nicht zulässig (die Stornogebühr ist die Bearbeitungsgebühr).
In den AGB im Internet stehen die Stornogebühren. Ein bloßer Hinweis in der Buchungsbestätigung – es gelten gesonderte Umbuchungs- Stornogebühren (wurden weder mit gesendet, noch ist ein Hinweis in den AGB zu finden, wo „gesonderte Umbuchungs- Stornogebühren“ zu finden sind) dass ist absolut rechtswidrig.
Ich fordere Sie auf, mir umgehend eine korrigierte Stornoabrechnung zuzusenden und die Rückerstattung der bezahlten Stornogebühr/Reisepreises zu veranlassen.
Dieses Schreiben geht an die Schlichtungsstelle, Verbraucherschutz und Medienanstalt.
Dieses Schreiben entspricht meiner höchsten Empörung.
Enttäuschte Grüße
R. und J. B.
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Buchungsnr: 0A746502/1 vom 13.05.19
2. Aufforderung zur Beantwortung
Buchungsnummer: 0A746502/1 -- Usbekistan Rundreise
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
ich lege Einspruch gegen die von Ihnen erhobene Stornogebühr für die Reise nach
Usbekistan Rundreise vom 11.11.19 bis 21.11.19,
Teilnehmer: 2 Personen zu je 1.499,00 € / Rita Brauner und Jobst Brauner ein (0A746502/1).
Die Höhe der Stornorechnung (600 € Anzahlung + 800 € = 1400 €) 1400,00 € = 58,38 % ist nicht gerechtfertigt und auch nirgendwo erkennbar gewesen und lässt eine argwidrige Täuschung vermuten.
In den AGB im Internet stehen die Stornogebühren. Ein bloßer Hinweis in der Buchungsbestätigung – es gelten gesonderte Umbuchungs- Stornogebühren (wurden weder mit gesendet, noch ist ein Hinweis in den AGB zu finden, wo „gesonderte Umbuchungs- Stornogebühren“ zu finden sind, dass ist rechtswidrig.
Ich fordere Sie auf, mir umgehend eine korrigierte Stornoabrechnung zuzusenden und die Rückerstattung der bezahlten Stornogebühr/Reisepreises zu veranlassen.
Dieses Schreiben geht Tagen an die Schlichtungsstelle, Verbraucherschutz und Medienanstalt.
Dieses Schreiben entspricht meiner höchsten Empörung.
Enttäuschte Grüße
R. und J. B.
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Buchungsnr: 0A746502/1 vom 13.05.19
Buchungsnr: 0A746502/1 vom 13.05.19 Reise Clevertours.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir mit sofortiger Wirkung die Reise - BuchungsNr. 0A746502/1 vom 13.05.19 nach Usbekistan (Rundreise am 11.11.19 bis 21.11.19) auf Grund einer Erkrankung und ärztlicher Empfehlung stornieren.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens / Stornierung.
J. und R. B.
14055 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
J. B.
R. B.
Eine korrigierte Stornorechnung gab es bis heute nicht.