Durch PARSHIP endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 454 Views | 27.12.2019 | 07:28 Uhr
geschrieben von Alexandra A.

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Unseriöse Abzocker

Hab am 15.12.2019 aus Neugier eine Premiummitgliedschaft abgeschlossen, die ich am 23.12.2019 widerrufen habe. Andere Anbieter berechnen einen realistischen "Wertersatz" in anteiliger Höhe des ersten Mitgliedsbeitrages. Nicht so PARSHIP - die sind ganz besonders dreist. Für ein paar Kontakte verlangt der Verein sage und schreibe 399,44 Euro als Wertersatz. Ich bin entsetzt.

Wenn Sie einen Partner suchen, kann ich PARSHIP nicht weiterempfehlen. Hier wird auf übelste und verbraucherunfreundlicheste Art versucht, Kohle zu scheffeln, bzw. dem Kunden absolut überzogene und ungerechtfertigte Kosten zu berechnen.

Werde meine Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: 399,44 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2019 | 11:32
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sie haben Recht, "andere" Anbieter tun das.

Parship nicht. Steht auch so in den Bedingungen, nach denen Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Aber das haben Sie bestimmt angeklickt als "zur Kenntnis genommen", ohne es wirklich gelesen zu haben, oder? ; )

Ob Ihr Anwalt Ihnen da helfen kann?

03.01.2020 | 08:25
von Alexandra A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update: habe den Forderungen des Unternehmens per Einschreiben widersprochen und eine Rückzahlungsfrist gestellt (10.01.20). Nach Ablauf dieser Frist übergebe ich die Angelegenheit an den RA. Interessant: trotz zig-fach vorhandener Gerichtsurteile unterschiedlichster Gerichte, die alle zugunsten des Kunden gefällt wurden, beharrt Parship auf seiner Praxis.


18.01.2020 | 08:06
von Alexandra A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angelegenheit wurde jetzt an einen Rechtsanwalt übergeben und wird auf dem rechtlichen Weg geklärt werden.


08.02.2020 | 20:04
von Alexandra A. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Klage beim zuständigen Gericht eingereicht.




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