Conrad Electronic SE (Hirschau)
Ware kommt beschädigt an (Glas)
Bestell-/Kundennummer: Rechnung 9702189080 ; Kunde 4076315
Ware kommt beschädigt an (Glas) aufgrund fehlender Schutzverpackung innerhalb des Versandkartons.
Sehr geehrte Firmenmitarbeiter,
Ich habe als Geschäftskunde (Privatschule) Leuchtmittel bestellt, die auch noch trotz Zahlung auf Rechnung über Vorauskasse bezahlt werden mussten (angeblich wegen vier Mahnungen, die aber beim Empfänger nie ankamen). Nachdem ich nach den Feiertagen die drei! Kartons geöffnet hatte (zwei waren angekündigt), musste ich feststellen, dass die Ware nur in den Versandkarton geschüttet wurde, das heißt, die Ware wurde während des Transports hin- und hergeschleudert. Dadurch kam es unweigerlich zu Glasbruch (siehe Fotos). Die Stöße waren so heftig, daß sogar bei einem Leuchtmittel der Glühfaden gerissen ist.
Des Weiteren bemängele ich, daß auch außen auf den Kartons kein! Warnhinweis (Vorsicht Glas!) angebracht war.
Ich mache die Firma Conrad Electronic aufgrund des genannten Schadens auf Folgendes aufmerksam:
1. Leuchtmittel/Zubehör aus Glas benötigen zwingend eine ausreichende Schutzverpackung (Trennen in Produktgruppen, aufgrund ihres unterschiedlichen Schutzbedürfnisses), damit die Ware nicht gegeneinanderschlägt; hier sind nur! die Halogenleuchtmittel 33 Watt in ihrem weißen Originalkarton sachgerecht verpackt (bestmöglicher Schutz). Auch ein Verpacken in Tüten reicht nicht aus! Erst zum Schluss kommt dann ein einziger Versandkarton als abschließendes Ganzes; verpacken von innen nach außen, statt von außen nach innen, wie ihr es macht.
2. Diese Art des Nichtverpackens ist mit Verlaub stümperhaft. Mit dem Handelsfachpacker/Fachlagerist gibt es einen entsprechenden Berufszweig, der um solche (physikalischen) Zusammenhänge wissen muß.
3. Zu den beiden anderen Kartons ist zu sagen, daß bei dem einen, der zusammen mit dem Großen geliefert wurde, die Ware ebenfalls unzureichend schutzverpackt war, Styroporflocken reichen auch hier nicht (Glas!).
Der dritte Karton wurde über eine andere Firma geliefert und war korrekt verpackt und auch mit einem Warnhinweis (Vorsicht Glas!) versehen.
4. Ich habe, bevor ich mich zu dieser Beschwerde durchgerungen habe, umfangreiche Recherche durchgeführt und bin zu der Erkenntnis gekommen, daß aufgrund mehrerer ähnlichlauternder Beschwerden gegenüber eurer Firma die Art des Verpackens grundsätzlich geändert werden muß, und ich fordere euch hiermit bindend auf, dies auch umzusetzen. Es reicht eben nicht, aus 'Kostengründen' auf nur 'wenige standardisierte Verpackungen' zurückzugreifen, die Ware muß beim Empfänger unbeschädigt ankommen, gleichzeitig aber auch unnötigen Verpackungsmüll vermeiden! Ich denke, diese Aufforderung ist auch im Sinne anderer Beschwerdeführer.
https://de.reclabox.com/beschwerde/74931-firma-conrad-bonn-schlechter-service-schlechte-ware
https://de.reclabox.com/beschwerde/175983-conrad-electronic-hirschau-verpackungsverschwendung-riesige-karton-muellproduktion
5. Ich habe im Zusammenhang dieser Beschwerde die AGB für Geschäftskunden zur Kenntnis genommen, und muss zum besseren Verständnis auf 'Punkt 9 Gewährleistung' aufmerksam machen. Die Wochenfrist unter 9.2 Mängelanzeige bezieht sich wohl nicht auf die Kalenderwoche, sondern auf die Arbeitswoche, das heißt abzüglich von Sonn- und Feiertagen, weil an solchen Tagen keine Beschwerden bearbeitet werden können, sodass sich das Fristende entsprechend nach hinten verschiebt, gerade dann, wenn sich die Feiertage mitten in der Woche befinden. Ich erwähne es deshalb, damit nicht wegen vermeintlichem Fristende die Beschwerde abgewiesen wird.
6. Zu guter Letzt fordere ich Conrad Electronic auf, mir für die beschädigte Ware auf eigene Kosten Ersatz zu liefern.
1x Bestellnummer 575591; 1x Bestellnummer 361246
Mit freundlichem Gruß
02.01.2020 | 08:14
Abteilung: Servicemanagement
Sehr geehrter CONRAD-Kunde,
wir bedauern sehr, dass die Ware nicht unbeschädigt bei Ihnen angekommen ist.
Die Ersatzlieferung wurde bereits am 27.12.2019 veranlasst und wir haben Ihnen diesbezüglich am gleichen Tag per E-Mail geantwortet.
Bitte entschuldigen Sie die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Viele Grüße aus Hirschau
Ihr CONRAD-Team
Hier ist das zwar nett, aber rechtlich in keiner Weise bindend.