Durch SEG Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 235 Views | 30.01.2020 | 17:09 Uhr
geschrieben von Andrea Rösl

SEG Hausgeräte GmbH

Emaille Schaden nach 1. Pyrolyse

Bestell-/Kundennummer: HX091860

Im Mai 2019 habe ich mir den Traum einer hochwertigen Einbauküche mit Elektrogeräten der Firma Siemens verwirklicht.

SCHLAGWORTE

Am 25.12.2019 habe ich das erste Mal eine Pyrolyse Reinigung auf Stufe 3 bei meinem Backofen HN678G4S6 (Listenpreis 3.125 Euro) durchgeführt.

Nach Beendigung der Reinigung musste ich beim Auswischen feststellen, dass im rechten hinteren Teil des Backofenbodens ein Emaille Schaden entstanden ist. Ich war entsetzt. Ich behandle meine neue Küche mit den neuen Geräten sehr pfleglich. Die Reinigung wurde nach Anleitung durchgeführt und es waren keine Vorschäden vorhanden. Der Backofen wird eher selten benutzt, da ich überwiegend den kleinen Dampfbackofen CS658GRS6 nutze.

Auf der Suche nach einer Erklärung, wurde ich im Internet fündig und konnte einen Zusammenhang von Emaille Schäden und Pyrolyse erkennen.

Deshalb habe ich am 27.12.2019 den Siemens Kundenservice kontaktiert und einen Technikerbesuch vereinbart.

Inzwischen war ein Techniker vor Ort und hat den Schaden begutachtet. Er hat bereits vor einer näheren Begutachtung angemerkt, dass diese Art von Schäden in der Regel als Eigenverschulden von Siemens abgelehnt werden. Der Techniker hat dann einen Schaden („Loch“) in der Beschichtung festgestellt, aber ausdrücklich keine, auf eine mechanische Beschädigung hinweisende Delle. Diese Beurteilung hat er auch in seinem Bericht festgehalten.

Die HVR-Kundenbetreuung von Siemens hat einen Garantiefall jetzt ausgeschlossen, wobei als Begründung genau das Gegenteil vom Bericht des Technikers angeführt wird. Es wurde von einer mechanischen Beschädigung mit entsprechender Delle ausgegangen. Da die Kundenbetreuung in ihrer Beantwortung außerdem zwei vorliegende Schäden bewertete, wurde deutlich, dass es sich um eine Standardantwort, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Sachlage und des Berichts des Technikers handelte. Außerdem wurde der Schaden als Schönheitsfehler abgetan.

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Eine mechanische Beschädigung von meiner Seite kann ich ausschließen und es handelt sich auch um keinen Schönheitsfehler. Im Gegenteil, die Beschädigung der Beschichtung bietet Rost eine Angriffsfläche und begrenzt die Lebensdauer erheblich.

Hinzukommt, dass in der 80-seitigen Bedienungsanleitung auf, teils unsinnige, Ursachen von Schäden (z. B. Gerät nicht am Türgriff tragen, Gerätetür nicht als Ablagefläche oder Sitz benutzen etc.) hingewiesen wird, aber nichts über eine eventuelle Stoßempfindlichkeit der Beschichtung ausgesagt wird.

Seit über 30 Jahren nutze ich in meinem Haushalt überwiegend Geräte der BSH Gruppe.

Ich hätte nie gedacht, dass ich meine Entscheidung, meine neue Küche mit hochwertigen (dachte ich zumindest) Geräten der Firma Siemens auszustatten, bereits nach 7 Monaten bereue.

Mir ist durchaus bewusst, dass Fehler auftreten können. Dies würde mich auch nicht an der Qualität der Geräte zweifeln lassen. Allerdings ist es wichtig, wie mit Fehlern umgegangen wird. Als Verbraucher beurteile ich die Qualität der Geräte und die Servicequalität. In beiden Punkten hat mich die Firma Siemens sehr enttäuscht. Das wird meine Kaufentscheidungen in Zukunft auf alle Fälle beeinflussen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.02.2020 | 17:37
von Andrea Rösl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.02.2020 | 10:13
von Andrea Rösl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe ein, für mich akzeptables Kulanzangebot mit Zuzahlung erhalten.




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