Von Verti Versicherung beantwortete Beschwerde. | 269 Views | 24.01.2020 | 10:36 Uhr
geschrieben von Rene Versicherung

Verti Versicherung AG (Teltow)

Halten nicht was in der Werbung versprochen wird

Rene Pfälzer

Sehr schlechte Versicherung. Bewirbt im Internet, dass es kein Mindestalter mehr gibt. (siehe Zitat)

SCHLAGWORTE

Verti bringt zwei neue Produktlinien auf den Markt:
Verti Pro Premium und Verti Pro Klassik.
Diese exklusiven Leistungen sind ausschließlich über Versicherungsvermittlererhältlich.
Highlights der neuen Tarife

Schon im Tarif Verti Pro Klassik sind beispielsweise bereits in der Teilkasko ohne Zusatzbeitrag enthalten:
• Glasbruch inklusive Ersatz von Leuchtmitteln
• Folgeschäden bei Tierbiss - z. B. Motorschäden durch Ölverlust
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
• Folgeschäden nach Kurzschluss
Kein Mindestalter
Für alle, auch für die bekannten Sondertarife, gilt:
Das Mindestalter von 24 Jahren aller Nutzer entfällt!

Leider ist das in der Realität nicht so. Meine Tochter musste zum ersten Mal das Lenkrad übernehmen, da ich am Unterzuckern war. (hat sich erst die letzten Wochen herausgestellt, dass ich Diabetiker bin) Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber noch nichts davon. Es ist gekommen, wie es kommen musste. In meiner Anwesenheit auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren.

Ergebnis: 2.5000,00 € zusätzliche SB, Kündigung, nachträgliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge.

Das Internet ist voll mit negativen Bewertung über Verti. Ich werde alle möglichen Portale nutzen um meine Erfahrung zu teilen.

Nehmt euch bitte eine für zukünftige Verträge eine seriöse Versicherung, die auch das hält was Sie bewirbt!

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Meine Forderung an Verti Versicherung AG: Wiedergutmachung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2020 | 10:36
Firmen-Antwort von: Verti Versicherung AG
Abteilung: Customer Experience & Client Management

Sehr geehrter Herr Pfälzer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir stimmen Ihnen zu, dass ein Abschluss unserer Verträge, insbesondere der Sondertarif nun auch mit Fahrer unter 24 Jahren abgeschlossen werden kann. Jedoch gibt es auf den Vertragsunterlagen weiterhin den Hinweis, dass Fahrer unter 24 Jahren von der Nutzung ausgeschlossen sind, sofern Sie nicht als Fahrer angegeben worden sind.

In Ihrem Fall hat Ihre Tochter Ihr Fahrzeug benutzt, obwohl Sie NICHT auf der Liste der berechtigten Fahrer hinterlegt war und auch nicht VOR Fahrtantritt uns mitgeteilt wurde. In Folge der Nutzung kam es zum Unfall. In den allgemeinen Bedingungen ist geregelt, welche Folgen bei einer Vertragsverletzung eintreten.

Sie teilen usn mit, dass Sie infolge einer Unterzuckerung nicht mehr in der Lage waren Ihr Fahrzeug zu nutzen und haben daher Ihre Tochter fahren lassen. Diesen Aspekt haben Sie uns bisher weder mitgeteilt, noch uns aussagekräftige Nachweis hierfür zukommen lassen. Gern können Sie dies noch nachholen. Hierfür bitten wir um Übersendung an Feedback spider monkey verti.de. Nach Erhalt prüfen wir die medizinischen Unterlagen und kommen auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen

Verti Versicherung

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Kommentare und Trackbacks (2)


03.02.2020 | 11:06
von Rene Versicherung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Melden sich leider nicht mehr. Gehen der Realität aus dem Wege


09.03.2020 | 11:41
von Rene Versicherung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angelegenheit ist noch nicht gelöst. Sache liegt bereits beim Ombudsmann, was ich jedem auch nur empfehlen kann.




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