195 Views | 02.02.2020 | 17:13 Uhr
geschrieben von Hans Mecker

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Osnabrück)

Abgenutzte Pfandflasche abgelehnt

Abgenutzte Pfandflasche illegal abgelehnt

SCHLAGWORTE

Netto City Filiale Osnabrück in der Johannisstraße wollte ich eine Pfandflasche aus dem Nettosortiment leer zurück geben. Das Ettiket aus billigem Plastik und mit billigerer Farbe bedruckt war etwas abgenutzt. Vermutlich darum hat der Automat die Flasche nicht akzeptiert. Die Flasche und das Ettiket waren 100%ig als Pflandflasche von Netto erkennbar. Also dachte ich an der Kasse werde ich sie wohl loswerden. Doch zu meinem Erstaunen hat die Verkauferin behauptet, sie könne nichts machen. Auch der Kollege von ihr bestätigte die Ablehnung. Allerdings ist das natürlich volliger Unsinn. Natürlich diktiert nicht der Automat was Pfand ist und was nicht sondern das Gesetz. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wo-kann-man-pfandflaschen-abgeben

"Auch beschädigte Einwegflaschen müssen zurückgenommen werden, denn sie landen ja ohnehin in der Presse. Damit der Automat eine Flasche annimmt, muss der SCode allerdings noch gut leserlich sein. „Ist dies nicht mehr der Fall, weil das Etikett abgegangen ist, kann man sich das Pfand aber immer noch an der Kasse auszahlen lassen“, informiert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dazu müsse lediglich erkennbar sein, dass es sich um eine bepfandete Einwegverpackung handelt. "

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.02.2020 | 12:48
von Max Payne | Regelverstoß melden
Internetsuche alleine macht nicht schlau.

Folgendes ist Ihnen beim Eruieren nämlich nicht ins Auge gefallen.

Das nachfolgende ist wegweisend:

Einwegpfand muss immer zurückgenommen werden.

Zu berücksichtigen ist die Definition "Pfand". Pfand wird gewährt, als Preis-Aufschlag eines Behältnisses in dem sich Ware befindet. Ist dieses Behältniss leer/aufgebraucht ist dieses zurückzuführen. Dadurch das diese Behältnisse mit einem Wert versehen werden, soll die Rückführungsquote deutlich gesteigert werden, was unter anderem dem Recyclingsprozess zu Gute kommt.

Pfand kann NICHT erstattet werden, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen für die Erstattung nicht mehr gegeben sind.
Deformierung, Verschmutzung sind keine Vorraussetzung.
Einzig das Pfandsiegel ist in einem unbeschädigten Zustand zurückzuführen. Nur solange besteht der Anspruch.

Ausnahmen stellen Unternehmensspezifische Behälter dar, etwa die Perlenbacher Einweg-Glasflaschen von Lidl. Diese können nur dort zurückgeführt werden.

Automaten die auf diese Flaschen nicht programmiert sind und eine Kompaktoreinheit benutzen würden diese Flasche schreddern, was ggf. zu einem Totalschaden der Maschine und zu kosten um die 20.000 € führen kann.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich mit diesem Thema ebenfalls beschäftigt.

Nachzulesen unter Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/fragen-und-antworten-zum-einwegpfand-dosenpfand-11505



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