Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 184 Views | 03.02.2020 | 10:43 Uhr
geschrieben von Michael Höring

eBay (Magdeburg)

Einbehaltung der doppelten Verkaufsprovision für einen Artikel

EBay

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich verkaufte über als deutsches Mitglied über eBay Deutschland (!) den Artikel mit der Auktionsnummer 273563954185.

Der Artikel wurde von mir pflichtgemäß und zeitnah via Hermes-Versand mit der Sendungsnummer 01332115831200 an die Käuferin an die bei Paypal hinterlegte Adresse verschickt.

Der Artikel kam jedoch wie es den Anschein hatte während der Zustellung abhanden. Da der Artikel nicht zugestellt wurde öffnete die Käuferin Ihnen den Fall 5189697207 und der Kaufpreis wurde nebst aller Gebühren auf meinem Paypal-Konto vorläufig einbehalten. Ich kontaktierte Sie und konnte nachweisen dass ich mich gemäß den eBay AGBs absolut richtig verhalten habe. Daher wurde der Fall zu meinen Gunsten entschieden und der einbehaltene Betrag wieder freigegeben.

Einen Tag später am 17.01.2019 wurde der bereist geschlossene und zu meinen Gunsten entschiedene Fall von eBay erneut eröffnet. Am gleichen Tag wurde der Fall dann wiederrum "ENDGÜLIG" geschlossen, diesmal jedoch zu meinen Ungunsten. Auf tel. Nachfrage erhielt ich die Auskunft eBay USA habe so entscheiden, man könne daher in Deutschland nichts daran ändern. Da der Verkauf ja nicht zustande gekommen war bat ich dann wenigstens um die Erstattung der entstandenen eBay-Gebühren in Höhe von 15,60 €. Auch das lehnte eBay jedoch mit Verweis auf die Entscheidung aus den USA ab!

Zwischenfragen: Was soll die angewandte Praxis Fälle mehrfach hintereinander zu schließen? Wie verlässlich sind Ihre Entscheidungen wenn sie einmal für und einmal gegen den Verkäufer ausgelegt werden der sich (NACHWEISLICH!) absolut korrekt verhalten hat?

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Ich kontaktierte eBay noch mehrfach und forderte mir einen Nachweis zu erbringen aufgrund welcher Regeln, AGBs, vor mir akzeptieren Direktive ich abgestraft wurde. Diesen Nachweis konnte eBay mir gegenüber nicht erbringen.

Am Ende blieb es bei der zweiten Entscheidung. Ich forderte eBay Deutschland in der Folgezeit noch mehrfach telefonisch sowie schriftlich auf mir mitzuteilen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man von mir die Erstattung des vollen Kaufpreises nebst aller Gebühren, Portokosten und Provisionen verlangte. Statt der erwarteten AGBs, eBay-Regelnd erhielt ich aus- und abschweifende Mails mit eingebetteten nichtssagenden Links die ins Nichts weiter leiteten …

Nebenbei erwähnt entstand mir wegen dem Fall noch ein riesiger Ärger mit Paypal die zu allem Ärger und Verlust auch noch ihre Anwälte auf mich hetzten und den mir entstandenen Schaden so verschlimmerten.

Viele Wochen später tauchte dann der das Paket mit dem Verloren gegangenen Artikel wieder auf. Ich stellte diesen erneut mit der Auktionsnummer 273800160130 ein und verkaufte diesen diesmal ohne Probleme.

Mit dieser öffentlichen Beschwerde wende ich mich jetzt erneut an eBay und verlange die Brutto Verkaufsprovision aus der ersten gescheiterten Auktion in voller Höhe von 15,60 € zurück. Schließlich ist nicht einzusehen warum eBay für einen Artikel gleich zweimal die volle Provision in Höhe von 10 € einbehält obwohl nur ein Verkauf erfolgreich war! Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung…

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Meine Forderung an eBay: Erstattung der Verkaufsprovision i. H.v. 15,60 € für Aukt. 273563954185


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.02.2020 | 18:11
von Michael Höring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider gibt es keinerlei Reaktion von eBay was sehr ignorant ist.


16.03.2020 | 22:11
von Michael Höring endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke der Nachfrage und für den Versuch einer Klärung! Wie erwartet hält es eBay jedoch nicht für notwendig auf eine Beschwerde zu reagieren. Viele Grüße




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