Durch Deutsche Rentenversicherung Hessen gelöste Beschwerde. | 179 Views | 09.02.2020 | 11:51 Uhr
geschrieben von Melitta Langethal

Deutsche Rentenversicherung Hessen (Frankfurt a.M.)

Falsche Gutachten

Im September 2018 wurde ich aus gesundheitlichen Gründen vom Gesundheitsamt Darmstadt auf Dauer arbeitsunfähig geschrieben. Daraufhin wurde ich ab 11/2018 zum Sozialamt geleitet.

Dieses Amt hat trotz Kenntnis über meinen damals vorhandenen Gebärmutterhalskrebs und dem vorliegenden Gutachten über meine dauerhaftige Arbeitsunfahigkeit beim Rentenversicherungstrager Hessen ein Gutachten erbeten, welches mich für arbeitsfähig erklären soll. Dieser hat das im Februar 2019 getan. Es ereilte mich als ich wegen einer anderen Erkrankung im Sterben lag. Ich musste mich in diesem Zustand beim Jobcenter melden, ging natürlich nicht.

Der zuständige Sachbearbeiter des Rentenversicherungsträgers hat behauptet, ein Arzt aus dem Hause hätte das Gutachten gefertigt, aber aushändigen wolle er das nicht, obwohl er es unterschrieben hatte.

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Meine Forderung an Deutsche Rentenversicherung Hessen: Aushändigung des Gutachtens des Arztes vom Rentenversicherungstrager und der Unterlagen, auf Grund der das Arbeitsunfahigkeit sgutachten erstelltes


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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2020 | 12:55
von Melitta Langethal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe an die Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag gestellt, warte auch hier auf Antwort.
Mfg


01.03.2020 | 13:36
von Melitta Langethal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Anfrage sollte auch an die Renten Versicherung Kassel gesendet werden als Hauptversicherer. Diese versuchen mit allen Mitteln abzulenken. Ich hatte ja unabhängig von dieser Beschwerde einen über Prüfungs Antrag nach §44 SGB I gestellt, diese hat man docg glatt an die AOK geleitet, die gar nichts mit allem zu tun hat. Mfg
M. Langethal


22.03.2020 | 16:21
von Melitta Langethal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.07.2020 | 08:04
von Melitta Langethal gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe das Gutachten erhalten. Ja beim Arbeitsamt Darmstadt dürfen auch sterbende anstehen. Mfg
M. Langethal




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