298 Views | 24.02.2020 | 10:57 Uhr
geschrieben von Cornelia Rademacher

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

Keine Reaktion auf Widerspruch vom 03.03.2019

Bestell-/Kundennummer: 426 614807

Widerspruch aufgrund Bescheid vom 15.02.2019 über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für eine Nebenwohnun gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018

SCHLAGWORTE
  1. Am 31.08.2018 habe ich einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunksbeitragspflichlicht für eine Nebenwohnung gestellt, dieser ist am 04.09.2018 beim Beitragsservice in Köln eingegangen. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass ich eine Nebenwohnung in Stendal hatte aufgrund meiner Tätigkeit in Osterburg und sich meine Hauptwohnung gemeinsam mit meinem Ehemann in Aschersleben befand. Seit 05/19 ist die Nebenwohnung nicht mehr existent.
  2. Es erfolgte eine Ablehnung meines Antrages durch den Mitteldeutschen Rundfunk (!) mit der Begründung, dass ich auch in der Hauptwohnung als Zahler des Beitrages hätte fungieren müssen. Da ich aber 2017 zu meinem Ehemann gezogen bin mit polizeilicher Meldung, stand er als zahlender Kunde in den Unterlagen.
  3. Diese Auslegungsform seitens des Beitragsservice wurde widerlegt, da "eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für eine Nebenwohnung setzt voraus, dass der Antragsteller melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einem Haupt- und Nebenwohnung angemeldet ist". Daher ist es unerheblich, wer innerhalb der Ehe die Kosten überweist, dass es sich hier um eine eheliche Gemeinschaft handelt. Es lag somit eine doppelte Belastung vor.
  4. Da ich bis zum 07.11.19 noch keine Reaktion auf meinen Widerspruch erhalten habe, schickte ich eine Erinnerung nach Köln per Einschreiben - bis zum heutigen Tage habe ich auch hier weder eine Antwort noch eine Rückerstattung des Beitrages in Höhe von 157,50 € erhalten.
  5. Seitens des Beitragsservice wird hier eigenmächtig falsch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden und erfolgt keine Reaktion bei Widersprüchen.
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Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Rückerstattung 157,50 € /Bearbeitung Widerspruch und Erinnerungsschreiben


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


02.03.2020 | 11:25
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Info an die Firma gesandt bzgl. der Beschwerde. Bisher hat sich niemand bei mir gemeldet.


10.03.2020 | 20:18
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist bereits der 10.03.2020 und bisher erfolgte keine Reaktion von den Damen und Herren.


25.03.2020 | 08:25
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider erfolgte auch bis jetzt noch keine Reaktion.


15.04.2020 | 09:26
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch niemand weder schriftlich noch telefonisch gemeldet und dies hat ganz sicher nichts mit "Corona" zu tun.


28.05.2020 | 10:58
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist weiterhin offen. Die Damen und Herren halten es nicht für notwendig, zu reagieren. Es sind unhaltbare Zustände in diesem Land.


30.06.2020 | 19:58
von Cornelia Rademacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher erfolgte weiterhin keine Reaktion.
Diese Ignoranz macht die Menschen sehr wütend und eigentlich müßte man genau so ignorant sein. Es ist eine Schande, wie dieser Selbstbedienungsladen funktioniert und dabei immer gieriger wird!




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