Startseite > Internet > Bezahldienste > Klarna > gelöste Beschwerde-Nr.: 207194
Durch Klarna gelöste Beschwerde. | 11 Views | 24.02.2020 | 18:43 Uhr
geschrieben von Vivian Alpert

Klarna (Stockholm)

Inkasso trotz gezahlter Rechnung bzw. Hinzufügen zum Ratenkauf

Heute kam plötzlich eine E-Mail vom "coeo Inkasso GMBH" mit Sitz in Dormagen.

SCHLAGWORTE

Darin aufgeführt wurde eine Warenlieferung vom 07.01.2020 von Nordic Oil angegeben. Ich habe am 07.01.2020 nichts dort bestellt oder erhalten. Auch die Beträge stimmen in keiner Form mit irgendeiner Rechnung überein ebenso wenig wie der Verwendungszweck. Also habe ich dem ganzen direkt widersprochen.

Weil mir das alles jedoch spanisch vorkam, habe ich den Kundenservice von Klarna angerufen. Die unfreundliche Dame teilte mir dann mit, dass es sich um eine Rechnung von Juni 2019 handelt. Ich habe alles durchgesehen und da ist mir die Rechnung in Höhe von 103,50 € ins Auge gestoßen. Diese Bestellung hatte ich ursprünglich als Zahlungsart Rechnung getätigt, diese dann aber meinem Ratenplan nachweislich hinzugefügt (für den ich jeden Monat nachweislich und vor allen Dingen pünktlich mehr zahle als nötig wäre).

Festzustellen ist, dass alle Briefe oder E-Mails von Coeo Inkasso im Grunde genommen gegenstandslos sind und auch die Mahngebühren nach RVG gegenstandslos sind. Zum einen dürfen Mahngebühren nicht angesetzt werden, weil es keinen Grund zur Mahnung gibt und zum anderen sind diese ohnehin nicht durchsetzungsfähig, wie mehrere Oberlandesgerichte und der BGH selbst mehrfach bestätigte.

Klarna darf als sehr geschäftserfahrenes Unternehmen eingeschätzt werden, was der Grund dafür ist, dass diese Kosten nicht gezahlt werden müssen. Die Inkassogebühren sind selbstverständlich aus selben Grund gegenstandslos, zumal die Beauftragung bzw. Abgabe ohnehin rechtswidrig ist, in diesem Fall.

Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass ich das Inkasso-Büro melden werden beim Oberlandesgericht Köln - genauso wie ich Klarna melden werde.

Dies betrifft die zuständige Datenschutzbehörde, da ungerechtfertigt Daten weiter gegeben worden sind, als auch das zuständige Registergericht - da diese Vorgehensweise bei Klarna bei weitem kein Einzelfall zu sein scheint.

Ich möchte zum einem klar stellen, dass ein Fehlverhalten (auch hinsichtlich der Zahlungsmoral) nicht meinerseits zu suchen war, sondern Fehlverhalten ausschließlich bei Ihnen vorliegt, da ich diese Rechnung meinem Ratenkonto ordnungsgemäß hinzugefügt habe und nachweislich alle Beträge jeden Monat anstandslos zahle und darüber hinaus sogar mehr zahle als eigentlich gefordert wird.

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Meine Forderung an Klarna: Einstellung des Inkassoverfahrens


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2020 | 19:38
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


24.02.2020 | 19:39
von Vivian Alpert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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