425 Views | 04.10.2008 | 12:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9104763
Angeblich soll ich eine Probe von Etwas bekommen haben.
Mir ist nicht einmal bekannt, von was überhaupt!
Von mir sei innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch eingelegt worden und somit sei ein Abo in Kraft getreten. Dafür soll ich nun 90 € bezahlen.
Als ich der Zahlungsaufforderung widersprach und alles, was diese Leute über mich haben, kündigte, wurde ich per e-Mail darüber belehrt, dass ich bezahlen müsse, da das Widerrufsrecht zeitlich abgelaufen sei.
Kann das rechtens sein?
Meine Forderung an Magolino GmbH:
Die Zahlungsaufforderung muss doch ungültig sein oder ungültig zu machen sein.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Entweder taucht die Geldforderung gar nicht, zu klein oder versteckt auf. Somit wäre auch ein Anfechten weit nach der Widerspruchsfrist möglich...
Aber wie schon Hans Flick sagte, am besten sollen die doch erstmal beweisen wer wann was in Anspruch genommen haben soll.