Durch DHL gelöste Beschwerde. | 100 Views | 25.02.2020 | 20:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1585321

DHL (Bonn)

Unrechtmäßige Abstellung des Pakets vor der Wohnungstür

Paket wurde neben meine Wohnungstür in den Hausflur gestellt - in einem Wohnhaus mit mehreren Mietparteien und ohne Abstellerlaubnis.

Mein Paket wurde in den Hausflur neben meine Wohnungstür gestellt.

SCHLAGWORTE

Ich wohne im 3. Stock eines Wohnhauses mit insgesamt 6 Stockwerken und mehreren Mietparteien. Der Ablageort war offen einsehbar für jeden, da meine Tür direkt an der Treppe ist. Ich habe weder für diese noch für irgendeine vorherige Lieferung eine Abstellerlaubnis erteilt.

Zudem habe ich im Vorfeld keinerlei Benachrichtigung (per Mail oder ähnliches) über die geplante Zustellung bekommen und somit auch keine Möglichkeit, rechtzeitig Liefertermin oder Ablageort zu ändern. (In der Sendungsverfolgung wurde erst am Tag der Zustellung um 8:11 Uhr geschrieben, dass das Paket "ungefähr zwischen 11 Uhr und 14:30 Uhr" zugestellt werden soll - zu diesem Zeitpunkt konnte ich weder Liefertermin noch Ablageort ändern.)
Später habe ich dann in der Sendungsverfolgung gesehen, dass das Paket um 13:10 Uhr "erfolgreich zugestellt" wurde. Einen Benachrichtigungszettel über die Zustellung war weder im Briefkasten noch sonst irgendwo zu finden. Die Sendungsverfolgung besagte "Zugestellt an: Nachbar, Vorhaus Tür".
Da es sich um eine Bestellung in einem sehr spezifischen Online-Shop handelt und der Firmenname (u. a. durch Paketband mit selbigem) klar ersichtlich ist, kann man sehr leicht auf dessen Inhalt schließen. Es handelt sich dabei um Computerzubehör im Wert von ca. 80,-- €.
Abgesehen davon, dass es ohnehin nicht rechtens ist, das Paket an einem nicht vereinbarten Ablageort abzulegen oder wenn (wie in meinem Fall) keine Abstellerlaubnis erteilt wurde, das Paket ohne Unterschrift und Benachrichtigungszettel zuzustellen, war der gewählte Ablageort mehr als "gefährlich" - jeder Mieter hätte das Paket problemlos ungesehen entwenden können.

Ich bin erst um 18:15 Uhr zuhause angekommen, das heißt, dass das Paket insgesamt ca. 5 Stunden "unbeaufsichtigt" war.

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Meine Forderung an DHL: Rechtzeitige Information über die geplante Lieferung, Möglichkeit der Änderung von Liefertermin und -ort, Unterlassung unrechtmäßiger Zustellung (bzgl. Ablageort)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2020 | 11:23
von ReclaBoxler-1585321 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine E-Mail von DHL bekommen mit einer Entschuldigung und dem Versprechen, dass es nicht nochmal passiert - man kann die Beschwerde also als gelöst betrachten und hoffen, dass es wirklich nicht mehr passiert.




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