Durch Flughafen München endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 348 Views | 02.03.2020 | 13:04 Uhr
geschrieben von Burghardt Schnabel

Flughafen München GmbH (Übersee)

Unübersichtliches Geschäftsmodell

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 15.02.2020 habe ich online einen Parkplatz für 39,90. -€ gebucht. Ich wählte das Sparmodell für 7 Tage. Nach wenigen Stunden kam die Bestätigung via E-Mail und ich wurde gebeten den Code einzuscannen, um den Zugang zum Parkplatz zu erhalten. Als ich am 23.02.2020 den Parkplatz verlassen wollte, wurde ich aufgefordert 87. - € zu zahlen. Dieses tat ich und nahm Kontakt mit dem Flughafen München GMBH auf und bat um eine Stellungsnahme. In einer E-Mail des Vermieter wurde mir deren Geschäftsmodell erklärt, jedoch in den Buchungsunterlagen / deren Homepage wird mit keiner Silbe die Preiszusammenstellung erklärt. Ich trat erneut an den Vermieter heran, doch dieser sieht von einer Rückerstattung des Differenzbetrags in Höhe von 47,10. - € ab!

Gerne würde ich Ihne den gesamten E-Mail-Vorgang mailen, jedoch lassen sich nur Bilder / Videos hochladen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Meine Forderung an Flughafen München GmbH: Rückerstattung der überhöhten Parkgebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.03.2020 | 13:07
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Um wieviel Uhr am 15.02.2020 sind Sie auf den Parkplatz gefahren?

Um wieviel Uhr am 23.02.2020 standen Sie an der Kasse, als Ihnen die 87 € angezeigt wurden?

Der 23.02.2020 ist der achte (!) Tag, und je nachdem, wann die beiden Uhrzeiten waren, haben Sie da schlichtweg länger als 7 (!) volle Tage gestanden.

Beispiel:
15.02.2020 / 12:00 Uhr - Befahren des Platzes
16.02. 12:00 - 1 Tag vorbei
17.02. 12:00 - 2 Tage vorbei
18.02. 12:00 - 3 Tage vorbei
19.02. 12:00 - 4 Tage vorbei
20.02. 12:00 - 5 Tage vorbei
21.02. 12:00 - 6 Tage vorbei
22.02. 12:00 - 7 Tage vorbei
23.02. 12:00 - 8 Tage vorbei, Angebotszeitraum um einen Tag überschritten.

09.03.2020 | 13:40
von Burghardt Schnabel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laut Aussage von der Münchner Flughafen GmBH wird KEINE Rückzahlung stattfinden


23.03.2020 | 16:53
von Burghardt Schnabel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Münchner Flughafen GmBH sieht keinen Handlungsbedarf die Sachlage aufzuklären.

MfG,
B. Schnabel




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