Daten Info Service Eibl Gmbh (Köln)
Arglistige Täuschung
Ich habe auf der Seite "Immowelt" eine verlockende Immobilie gesehen und eine Nachricht hinterlassen, dass ich weitere Infos bzgl. der Immobilie haben möchte.
Daraufhin bekam ich einen Anruf, dass es eine Immobilie ist, was zur Versteigerung frei gegeben wurde. Die Dame am Telefon versicherte mir, eine E-Mail zu verschicken, mit einem Exposé. Des Weiteren versicherte sie mir, dass sie weitere Immobilien haben und ich mir die Immobilien als Katalog anschauen kann. Diese Immobilien seien nirgendwo anders, und ich würde in dem Katalog nicht nur eine, sondern mehrere Immobilien finden, was meinen wünschen entsprechen.
Nachdem sie mir versichert hat, dass das Abo jederzeit kündbar ist, habe ich zugesagt. Sie hat mich gefragt, ob es in Ordnung wäre, es telefonisch aufzuzeichnen. Da ich davon ausging, dass es seriös ist, habe ich zugesagt. Meine Daten wurden somit aufgenommen.
Innerhalb paar Tagen kam schon mein erstes Abo. Die Dame rief mich nochmals an und wollte wissen ob alles in Ordnung ist. Ich teilte ihr mit, dass nicht mal eine Wohnung dabei war, was ich suche. Sie versicherte mir wieder, dass es Immobilien gibt, die in meiner angegebener Stadt befindet. Aus Kulanz würde sie mir einen einmonatigen Beitrag nicht abbuchen, und ich könne mich jederzeit melden, falls noch Fragen sind.
Der Monat drauf war wieder nichts drin. Daraufhin habe ich mein Abo gekündigt. Als Antwort kam nur einer Standard E-Mail, dass mein Abo bis Ende des Jahres läuft.
Auf weitere E-Mails gehen sie gar nicht ein. Telefonisch erreiche ich niemand.
Eure Kommentare und Vorschläge fand ich sehr hilfreich und ich habe
heute ein Schreiben an die Firma verfasst, die mir gerade eine Re. über 281,80 EUR zugestellt hat.
Dieses Schreiben fasst einige Eurer Ideen in den Kommentaren zusammen und ich hoffe, dass mein Schreiben für andere hilfreich sein kann.
Ich werde berichten, wie die Firma reagiert.
Danke jednefalls für Eure Mühen und viel Erfolg im weiteren Umgang mit "Abzockern".
Null-Toleranz, Kenntnis des rechtlichen Rahmens und diesbezüglicher Informationsaustausch, sind aus meiner Sicht wichtig und wirksam.
Hier das Schreiben:
"Widerruf Kundennummer: XXXX/ Anzeige gegen Sie wegen versuchten Betruges"
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX 2020 bestellte ich telefonisch ein Exemplar Ihres Immobilien-Versteigerungskataloges,
um darüber Informationen zu einer Ersteigerung einer Immobilie zur privaten Nutzung zu erhalten.
Am XX 2020 (7Tage später) machte ich per Email von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrief den
Vertrag, innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist.
Noch am 09.11.20 schrieben Sie mir (Zitat) „. das gesetzliche Widerrufsrecht steht nur
Endverbrauchern zu, Ihnen als gewerblicher Kunde können wir nur die Kündigung des Bezuges
zum Laufzeitende bestätigen…“ (31.10.21!)
Wie Sie jedoch wissen sollten, ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person
nach der Rechtsprechung des BGH`s grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen, inbesondere wenn es sich wie in meinem Fall um Informationmaterial zum möglichen Erwerb einer privat genutzten Immobilie handelt.
Ich antwortete Ihnen daher per Email ebenfalls am 09.11.20 (Zitat) „…Ich bin angestellter Endverbraucher und kein gewerblicher Kunde und bestehe auf meinem Widerspruchsrecht“.
In der Zwischenzeit buchten Sie dennoch, ohne bestehendes Vertragsverhältnis und damit unrechtmäßig per Lastschrift zweimalig 21,90 EUR also 43,80 EUR von meinem Konto ab.
In Ihrem Schreiben von 14.12.20 bitten Sie mich nun außerdem, bis zum 28.12.2020 eine Rechnung von 281,80 Euro zu begleichen.
Hierzu erkläre ich Folgendes:
1.
Ich widerrufe hiermit nochmals ausdrücklich meine Bestellung Ihres Zwangsversteigerungkataloges mit sofortiger Wirkung bzw. einen etwaig mit Ihnen geschlossenen Vertrag.
2.
Im BGB ist im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass eine wie die von Ihnen
angegebene überlange Kündigungsdauer unverhältnismäßig, überraschend und deswegen unwirksam ist.
Eine angebliche Bestimmung, wonach meine Kündigung des Vertrages erst zum (31.10.21!) möglich sein soll,
ist weder Bestandteil des etwaigen Vertrages noch wäre eine solche wirksam. Daher weise ich Sie hilfsweise
darauf hin, dass meine bereits am 09.11.2020 erklärte Kündigung mit sofortiger Wirkung wirksam ist.
3.
Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass ein wirksamer Vertragsabschluss schon aufgrund der fehlenden mündlichen Widerrufsbelehrung ohnehin nicht zustande gekommen ist, so dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt weitere Zahlungsansprüche der Daten Info Service Eibl GmbH gegen mich bestehen. Bereits gezahltes Geld fordere ich zurück und habe das bereits eingezogene Geld zurückbuchen lassen.
4.
Vorsorglich fechte ich außerdem den etwaig mit Ihnen geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
5.
Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.
6.
Ich fordere Sie hiermit auf, unter Frist bis 28.12.2020 schriftlich zu bestätigen, dass aus dem behaupteten Vertrag keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
7.
Weiterhin fordere ich Sie auf, entsprechend §35 BDSG alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person zu löschen, oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten gemäß §35 III BDSG zu sperren.
8.
Zudem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.
9.
Sollten Sie meinen Widerruf bzw. Kündigung missachten, Abbuchungen versuchen, oder Ihre Forderungsschreiben nicht mit sofortiger
Wirkung einstellen, behalte mir außerdem vor Anzeige gegen Sie wegen versuchten Betruges zu erstatten sowie Verbraucherschutzverbände und Medien über Ihre Geschäftspraktiken zu informieren.
Ich erwarte Ihre Antwort bis zum XX. 2020.
Mit freundlichen Grüßen