671 Views | 06.03.2020 | 18:58 Uhr
geschrieben von Heinz Ziegler

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Forderungssache FKH OHG Ursprungsgläubiger Provea

Bestell-/Kundennummer: Zeichen von UGV Inkasso 5299564

Aufforderung UGV Inkasso eine Forderung von 180, 34 € mit 93,00 € zu begleichen

Heute erhielt ich ein Schreiben von UGV Inkasso, 67376 Harthausen, über eine angebliche Forderung der Firma FKH OHG deren Ursprungsgläubiger eine Firma Provea sein soll.

Der ursprünglich ausstehende Betrag sei 180,34 €.

Man wäre jetzt bereit die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, wenn ich 93,00 € sofort oder 3 x 31,00 € in Raten bezahle.

Besonders spannend finde ich, dass man sich auch mit Hälfte der Forderung zufrieden geben würde. Das macht für mich überhaupt keinen Sinn.

Die Firma FKH OHG sagt mir nichts. Von Provea/Tonno erhielt ich mal eine Mustersendung, die ich wieder zurück sandte.

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.03.2020 | 19:40
von Heinz Ziegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch im Internet steht, dass diese "Firma"
in der Regel nichtreagiert oder etwas ausfallend wird. Irgendwann würde sie dann einen Mahnbescheid erwirken. Gerne wird auch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung initiiert.
Es gab schon mehrere Prozesse, die sie in der Regel verloren hat. Zurzeit ist ebenfalls ein Prozess wegen Betrugs in mehreren Fällen in Hanau gegen diese Firma und die Kanzlei anhängig.


30.03.2020 | 17:15
von Heinz Ziegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielleicht sucht UGV Inkasso noch nach Mittel und Wegen. Die bevorzugte Methode der Gehaltspfändung funktioniert bei mir nicht, da ich selbstständig bin. Vielleicht schreckt zurzeit auch die Veröffentlichung und die Aktivitäten auf der ReclaBox ab.


20.04.2020 | 18:28
von Heinz Ziegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da UGV Inkasso keine Bestellung von mir hat und auch ansonsten es schwer haben dürfte, mir eine Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber nachzuweisen, werden sie wohl eher sich mit denen beschäftigen, die entweder nicht widersprechen oder tatsächlich bestellt haben.


22.06.2020 | 15:35
von Heinz Ziegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich einen Mahnbescheid über 196,95 €. Ich habe gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingereicht.




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