Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 265 Views | 09.03.2020 | 21:16 Uhr
geschrieben von Mo Gepu

eBay (Kleinmachnow)

MISSBRÄUCHLICHE Nutzung des eBay-Bewertungssystems

Fake-Kauf bei eBay durch Sicherheitslücke, missbräuchliche Nutzung des eBay-Bewertungssystems, Ungleichbehandlung im Bewertungssystems zwischen eBay-Verkäufer und eBay-Käufer, Bewertungslöschung auch bei wahrheitsgetreuer Schilderung des Vorgangs,

Mit Veröffentlichung der Beschwerde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Nutzer der Internetplattform eBay sich absolut korrekt verhalten und die Ausnahmen der Abzocker und Hater nicht die Regel bestimmen.

SCHLAGWORTE

Jedoch die Ausnahmen, die eBay missbräuchlich im Umgang und den Forderungen nutzen, scheinen von zunehmender Tendenz zu sein.

Nachfolgende Sachstandsschilderung beruht auf eigenem Erleben:

Mein Privataccount besteht seit über 10 Jahre und wurde von den Käufern durchweg positiv bewertet. Mit der Beschwerde möchte ich aufzeigen, wie schnell sich das Feedback ändert, wenn Trittbrettfahrer versuchen, sich durch das ungleiche Bewertungssystem persönliche Vorteile zu erschleichen.

Zu 1. Der Anfang war gesetzt, als wir am 08.01.2020 eBay eine Sicherheitslücke meldeten. Über ein gehacktes dänisches Konto kaufte ein USA eBay-Mitglied bei uns 2 schwere Design Stühle, die zur Abholung ausgewiesen waren. Indizien wiesen auf einen Fake-Kauf hin. Wir informierten eBay und erhielten von dort die Mitteilung, dass es bei dem Kauf keine Auffälligkeiten gibt. Erst nachdem sich das dänische eBay-Mitglied bei eBay meldete, kontrollierte man die Sache und stellte fest, dass der Kauf bei uns über ein gehacktes Konto getätigt wurde.

Zu 2. Nachdem diese Sache geklärt schien, kaufte am gleichen Tag, ein in Deutschland angemeldetes Mitglied mit 0 Kontenbewegung, bei uns eine Herrenarmbanduhr. Vorsorglich drehten wir von der Uhr und der wurfsicheren Verpackung ein Video. Der Käufer bat um Versand an gleiche Anschrift, jedoch an einem anderen Namensempfänger. Wunschgemäß übermittelten wir die Sendungsnummer und erhielten vom Käufer die Nachricht. „Die Sendung Nr is nicht echt? “, „Wie steht meine Name und Adresse? “. Nach postalischer Zustellung der Uhr behauptete nunmehr der Käufer „Hallo Die Armband funktioniert nicht! Ist kaputt! “ Wir teilten dem Käufer mit, dass ein ortsansässiger Juwelier die komplette Uhr auf Mangelfreiheit überprüft und mit einer neuen Batterie ausgestattet hat. Die endlos ausgetauschten Schriftsätze übernahm dann vermutlich der tatsächliche Adressat und lehnte unsere Forderung, den Defekt durch einen Fachmann bescheinigen zu lassen, ab. Auch unserer Bitte ein Bild zu dem angeblichen Defekt am Uhrenverschluss zu senden kam er nicht nach. Stattdessen erhielten wir 2 Bilder von dem Zifferblatt der Uhr. Der Käufer bestand ohne einen Nachweis für seine Behauptung zu erbringen auf Rücknahme der als privat gekennzeichneten Kaufsache und ergänzte seine Forderung Ich werde dann auch keine negative Bewertung abgeben und von einer Info an eBay absehen. “ Soweit uns bekannt ist, hat eBay bis dato keine Info von dem Käufer zur Sache erhalten und auch von der Ankündigung einer juristischen Auseinandersetzung ist bis dato keine Umsetzung erkennbar. Stattdessen bewertete der Käufer die Transaktion mit negativ. Dem Umstand geschuldet, dass der Bewertungstext inhaltlich beleidigend war, war eBay gezwungen den Text zu löschen und beließ stattdessen das rote Negativ-Bewertungssymbol.

Zu 3. Sofort nach der Bewertungstextlöschung verkauften wir einen sogenannten Ladenhüter. Zufall, dass es sich wieder um eine Uhr handelte (wo wir doch insgesamt nur 2 Uhren in unserem Privatsortiment hatten)?

Zufall, dass der Verkäufer zu keiner Zeit den Kontakt zu uns suchte und stattdessen sofort eine negative Bewertung gebrauchte ware als neu verkauft“ abgab?

Zu 4. Dem Anschein nach durch zwei Negativ-Bewertungen angelockt, sah nun eine Kaufinteressentin die Chance ihr Kaufobjekt rabattiert erwerben zu können.

IN unserer Artikelbeschreibung war unmissverständlich der Kaufgegenstand, mit nachfolgend genannten Hinweisen beschrieben: (1.) 3 Damen Shirts, (2.) 3 Farben: lila, rot, weiss, (3.) das blaue Shirt ist VERKAUFT, (4.) 3 Shirts zusammen zu einem Vorzugspreis von 105,- €. Insgesamt 4 deutliche Hinweise darauf, dass die Käuferin Anspruch auf 3 Shirts hat.

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Am Tag des Geldeinganges verschickten wir die drei Designer Shirts. Nach Erhalt der Artikel meldete sich die Käuferin und beanspruchte ein viertes Shirt. Wegen der fehlerhaften Kopfzeile (in der das blaue Shirt noch mit erwähnt war) haben wir der Käuferin insgesamt 4x die Rücknahme der Kaufsache, gegen vollumfängliche Erstattung aller Kosten, angeboten. Die Käuferin lehnte die Rückgabe der Kaufsache vehement ab. Stattdessen forderte die Käuferin „Überweisen Sie mir 39,00 Euro für das fehlende Shirt und die Sache ist vom Tisch“. Wir lehnten die Zahlungsforderung ab, denn selbst wenn ein Anspruchsrecht bestanden hätte, dann doch auf keinen höheren Preis wie die Käuferin pro Shirt bei uns bezahlt hat. Als wir ihr unsere ablehnende Entscheidung mitteilten und wiederholt um Rücksendung der Artikel baten, erhielten wir zu den vielen unsachlichen Textnachrichten, „Ok, wie Sie wollen. “. Wohl in der Annahme, dass wir uns eher erpressen lassen, als eine dritte negative Bewertung in Kauf zu nehmen, sah die Käuferin wohl die Ausweglosigkeit ihres Unterfangens und bewertete wider besseren Wissens 4 Shirts gekauft und bezahlt! 3 Shirts erhalten! Das geht garnicht! “.

Über diesen Sachstand wurde eBay informiert und um Löschung der wahrheitswidrigen Bewertung gebeten, jedoch hat eBay in keiner Weise reagiert. eBay hätte bei der Verdachtsäußerung der versuchten Erpressung durchaus feststellen können (durch Sichtung des Verkäuferangebotstextes und der eMailnachrichten der Parteien), dass hier ein eBay-Mitglied unter Zuhilfenahme des eBay-Bewertungssystems versuchte sich eine ungerechtfertigte Leistung zu erschleichen.

Zu 5. Andererseits jedoch nimmt der Plattformbetreiber eBay BEWERTUNGSLÖSCHUNGEN von sachlichen und wahrheitsgetreuen NEGATIVEN Bewertungskommentaren VOR, die Käufer einer Reisevermittlerin Ltd. abgeben. Kaufinteressenten werden durch das 100% positive Bewertungsprofil der Reisevermittlerin Ltd. eindeutig hinters Licht geführt. (Natürlich gibt es zur Beweisführung auch hier Screenshots). Zum allgemeinen Verständnis muss man wissen, dass erst nach einer Registrierung überhaupt sichtbar wird, welche Angebote die Verkäuferin in ihrem Portofolie hat. Wenn der Kaufgegenstand jedoch exakt beschrieben, zwischen Urlaubsunterkünfte im Nord- Ostseeraum zu wählen und diese nicht geliefert werden können, dann gilt der Kaufvertrag als nicht erfüllt. Die Rückerstattung der Kaufsumme erfolgte im beschriebenen Fall, da von eBay der KÄUFERSCHUTZ ABGELEHNT und der EINSPRUCH ABGELEHNT und der Fall OHNE PRÜFÜNG GESCHLOSSEN wurde, erst nach Erstattung einer Strafanzeige. An dieser Stelle würde uns schon die Antwort interessieren, weshalb die gesamte Angelegenheit aus der eBay Historie sofort und vollumfänglich gelöscht wurde (so als hätte es diesen Vorfall nicht gegeben).

Zusammenfassung:
Postalisch wurde die Geschäftsleitung über die voran geschilderten Sachabläufen informiert und darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht EBAY den GLEICHHEITSGRUNDSATZ VERLETZT, begründet durch die ungleichen Bewertungskriterien für Verkäufer und Käufer.

EBAY hat Kenntnis, dass das BEWERTUNGSSYSTEM eben auch MISSBRÄUCHLICH benutzt wird, geschuldet durch die UNGLEICHBEHANDLUNG der jeweiligen Nutzer.

Hinsichtlich der MISSBRAUCHSNUTZUNG des Bewertungssystems, forderten wir eBay mehrfach auf, die Unschuldsvermutung als eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens anzuwenden, um Denunziationen oder Unterstellungen von strafbaren Handlungen (z. B. Nichterfüllung eines Kaufvertrages durch Betrug) entgegen zu wirken.

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Meine Forderung an eBay: Gleichstellung des eBay-Bewertungssystems und adäquate Fallbearbeitung


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


17.03.2020 | 19:39
von Mo Gepu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Fall einer Sammelklage würde ich mich dieser anschließen, ansonsten stelle ich Journalisten den Vorgang zur Verfügung.


31.03.2020 | 20:47
von Mo Gepu endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


25.04.2020 | 23:52
von D. Altenkirch | Regelverstoß melden
Hinweis: Vielen Verkäufern ist nicht klar:
Es gilt, was man unter dem Punkt Artikelbeschreibung, also der Überschrift einträgt als Kaufgegenstand = Vertragsinhalt.

Und wenn dort steht 4 Shirts ist es egal was im Text steht.
4 Shirts sind eben nicht drei. 1:12 ist eben nicht 1:6 oder 1:144.

Die Mitarbeiter (m/w/d) bei eBay geben ihr Bestes, es sind aber keine Juristen. Leider gibt es welche, die sich gar rechtlich fundierten Festlegungen gänzlich verschließen, weil Sie Gottgleich entscheiden wie es Ihnen gerade gefällt und der Ansicht zu sein scheinen, Sie seien autorisiert über jedwedem vorgelegten Beweis zu stehen. Dies führt auch dazu, dass der Papal Käuferschutz (aktueller Verlust bei mir 581 Euro) abgelehnt wird. Ich werde nun Klage erheben.



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